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09. September 2021

Rechnung der Ideawise Limited

Die Ideawise Limited aus Hong Kong betreibt unter anderem verschiedene Datingportale im Internet. Forderungen aus kostenpflichtigen Mitgliedschaften werden mit Hilfe des Zahlungsdienstleisters Compay GmbH aus Langenfeld geltend gemacht. Dabei kann es von Seiten der Kunden immer wieder zu rechtlichen Fragestellungen kommen. Was ist zu tun, wenn eine Forderung der Ideawise Limited als unberechtigt erscheint?

 

Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck

Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht

Kostenlose Erstanfrage: Bitte hier klicken

 

Rechtliche Fragestellungen rund um den Datingportalbetreiber Ideawise Limited

Die Ideawise Limited aus Hong Kong ist ein Online-Anbieter von Datingportalen wie beispielsweise poppen.de oder popcorn-dating.com Kommt es zu einem kostenpflichtigen Vertrag mit der Ideawise Limited, so findet die Kontobelastung über die Compay GmbH statt, welche als Dienstleister zwischen den Onlineportalen der Ideawise Limited und den Kunden fungiert. 

 

Da die Ideawise Limited zahlreiche Kunden hat, kommt es bei diesen Verträgen natürlich auch immer wieder einmal zu rechtlichen Fragestellungen. Das gilt vor allem dann, wenn ein Inkassobüro wie die Faircollect GmbH oder die National Inkasso GmbH hinzugezogen wird.

 

Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Beispielfall aus meinem Kanzleialltag vorstellen, der sich im Zusammenhang mit der Ideawise Limited ereignet hat, und wie dabei die Angelegenheit in rechtlicher Hinsicht gelöst werden kann. 

  

Rechnung der Ideawise Limited für eine unbekannte kostenpflichtige Mitgliedschaft auf dem Datingportal „poppen.de“

Einer meiner Mandanten schaute sich eine Woche lang über einen kostenlosen Testaccount die von der Ideawise Limited aus Hong Kong betriebene Datingplattform „poppen.de“ an. Da er jedoch feststellte, dass dieses Datingportal nicht das für ihn richtige war, lies er den Probeaccount auslaufen und schloss keine weitere Mitgliedschaft ab. Den Testaccount löschte er.

 

Dennoch erhielt mein Mandant plötzlich eine Nachricht der Ideawise Limited, dass er eine Premiummitgliedschaft abgeschlossen habe. Die Kosten hierfür sollten 60 Euro für ein Jahr betragen. An den Abschluss einer solchen Mitgliedschaft konnte er sich aber in keinster Weise erinnern. Seiner Wahrnehmung nach war die Probemitgliedschaft vollkommen kostenfrei, und eine fortsetzende Premiummitgliedschaft hatte er nicht abgeschlossen.

 

Schließlich erhielt mein Mandant eine Rechnung der Compay GmbH aus Langenfeld, die einen Betrag von 60 Euro forderte. Die Compay GmbH schrieb, dass mein Mandant eine Bestellung auf der Internetseite „poppen.de“ aufgegeben habe. Die Compay GmbH wurde von der Betreiberin der Homepage, also der Ideawise Limited, nun dazu beauftragt, die Zahlungsabwicklung durchzuführen. Als Daten erhielt die Compay GmbH zum einen, dass ein „Premium Account“ angelegt wurde, die Mitgliedschaft zwölf Monate dauern würde, die Kosten hierfür 60 Euro betragen würden, und diese Kosten per Vorkasse zu bezahlen seien. Auf der Internetseite der Ideawise Limited steht, dass die Compay GmbH ein 100%iges Tochterunternehmen der Ideawise Limited ist. 

 

Was kann mein Mandant nun tun? Wie kann er gegen die angeblich abgeschlossene kostenpflichtige Premiummitgliedschaft bei der Ideawise Limited vorgehen? Und muss er sich an die Ideawise Limited wenden, oder an die Compay GmbH?

 

Wie ist die rechtliche Vorgehensweise in einem solchen Fall?

 

In dieser Angelegenheit behauptet die Ideawise Limited, dass ein kostenpflichtiger Vertrag für das Datingportal „poppen.de“ bestehen würde. Mein Mandant aber meint, es lag nur eine kostenlose Probemitgliedschaft vor, die er beendet und den dazugehörigen Account gelöscht hatte. Damit steht Aussage gegen Aussage. Wer hat nun Recht?

 

Eine solche Situation ist nach dem deutschen Rechtssystem gut auflösbar. Denn es ist so, dass immer die Seite, die einen für sie günstigen Vertrag behauptet, diesen auch nachweisen muss. 

 

Die Ideawise Limited behauptet in diesem Fall einen für sie günstigen Vertrag, da sie aus diesem Zahlungen gegen meinen Mandanten geltend machen kann. Das bedeutet in rechtlicher Hinsicht, dass die Ideawise Limited zum Nachweis dieses Vertrags verpflichtet ist, und nicht der Kunde. 

 

Die Vorgehensweise ist dann die, dass die Ideawise Limited aufgefordert werden muss, diesen Vertrag nachzuweisen. Kann sie das nicht, so liegt keine vertragliche Grundlage für eine Zahlungspflicht vor. Der Kunde muss dann keine Zahlungen an die Ideawise Limited bzw. an die Compay GmbH leisten, da es eben an einer solchen vertraglichen Grundlage fehlt.

 

Es spielt dabei keine Rolle, dass die Forderung von dem Zahlungsdienstleister Compay GmbH geltend gemacht wird, und nicht von der Ideawise Limited direkt. Hat die Ideawise Limited einen Zahlungsdienstleister beauftragt, so verschickt dieser zwar die Rechnung, muss bei einem Widerspruch aber intern Rücksprache mit der Auftraggeberin Ideawise Limited halten. 

 

Erhält die Compay GmbH somit einen Widerspruch gegen die Forderung und die Aufforderung zum Vertragsnachweis, so muss sie sich an die Ideawise Limited AG wenden und diesen Vertragsnachweis einfordern.

 

Sollten Sie eine Forderung von der Ideawise Limited oder der Compay GmbH erhalten haben, obwohl Sie Ihres Wissens nach nur eine kostenfreie Probemitgliedschaft auf dem Portal „poppen.de“ eingegangen sind, so können Sie den folgenden Mustertext verwenden, um die Ideawise Limited bzw. die Compay GmbH zu einem Vertragsnachweis aufzufordern:

 

„Sie haben mir eine Rechnung über (Betrag) zukommen lassen. Ich kann mich jedoch nicht daran erinnern, mit Ihnen einen kostenpflichtigen Vertrag eingegangen zu sein. Meines Wissens nach habe ich bei Ihnen nur eine kostenlose Probemitgliedschaft abgeschlossen. Diese habe ich beendet und den Account gelöscht. Eine Vertragsfortführung oder die Beantragung eines neuen kostenpflichtigen Mitgliedschaftsvertrags habe ich nicht durchgeführt. Ich möchte Sie daher bitten, den von Ihnen behaupteten Vertrag nachzuweisen.“

 

Da die Ideawise Limited in diesem Fall von einem kostenpflichtigen Vertrag ausgeht, an den sich der Kunde nicht erinnern kann, ist es anzuraten, gleichzeitig im selben Schreiben weitere rechtliche Einwendungen geltend zu machen. Diese sind so angelegt, dass sie den kostenpflichtigen Vertrag, selbst wenn einer besteht, wieder zu Fall bringen können. 

 

Hier kommen vor allem der Widerruf, die Anfechtung und die außerordentliche Kündigung in Betracht. Alle diese rechtlichen Einwendungen können im selben Schreiben zur gleichen Zeit geäußert werden. 

 

Eine mögliche Musterformulierung könnte so aussehen:

 

„Sollte zwischen Ihnen und mir tatsächlich ein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen worden sein, ohne dass ich das bemerkt habe, so erkläre ich Ihnen rein vorsorglich bereits jetzt den Widerruf dieses Mitgliedschaftsvertrags, da ich bis heute keine Widerrufsbelehrung für diesen Vertragsabschluss erhalten habe. Ohne eine Widerrufsbelehrung liegt die Frist für den Widerruf bei zwölf Monaten und 14 Tagen. Zudem erkläre ich Ihnen rein vorsorglich die Anfechtung des Vertrags wegen Irrtums und wegen Täuschung, als auch die außerordentliche sofortige Kündigung des Vertrags.“

 

Im Folgenden beschreiben Sie so genau und ausführlich wie möglich, wie Sie an die Datingagentur Ideawise Limited geraten sind, welche Informationen Sie bei Vertragsabschluss auf dem Bildschirm sahen, und warum Sie davon ausgingen dass Sie eine lediglich kostenfreie Mitgliedschaft abschließen. 

 

Wie widerspreche ich einer Forderung konkret?

Immer dann, wenn eine in Ihren Augen zunächst unberechtigt erscheinende Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, ist es wichtig, dass Sie schriftlich dagegen vorgehen. Rufen Sie nicht an, denn telefonische Widersprüche sind später nur schwer nachweisbar.

 

Ich empfehle für das erste Widerspruchsschreiben ein Einschreiben mit Rückschein, sowie zusätzlich den Versand Ihres Schreibens per E-Mail. Verfügen Sie über ein Faxgerät oder ein Onlinefax, so schicken Sie der Gegenseite Ihren Widerspruch gegen die Forderung auch per Fax. Durch den mehrfachen Versand ist sichergestellt, dass die Gegenseite Ihr Schreiben tatsächlich erreicht.

 

Informationen über das genaue Vorgehen zum Einlegen eines Forderungswiderspruchs finden Sie  im ausführlichen Online-Ratgeber der Rechtsanwaltskanzlei Hollweck rund um das Thema Forderungen und Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung. Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können. Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Forderungswiderspruch 

 

In meinem Ratgeber speziell zu den Forderungen einer Datingagentur bzw. eines Datingportals können Sie lesen, welche rechtlichen Probleme im Bereich Onlinedating und Onlinevermittlung möglich sind, wie diese gelöst werden können, und welche rechtlichen Einwendungsmöglichkeiten es gibt. Den Ratgeber zu Datingportalen finden Sie hier: Ratgeber Datingagenturen

 

Kostenlose Erstanfrage zu Forderungen der Ideawise Limited

Haben Sie eine Rechnung oder Mahnung der Ideawise Limited für eine Mitgliedschaft bei "poppen.de" oder einem anderen Portal erhalten, oder des Zahlungsdienstleisters Compay GmbH für eine kostenpflichtige Mitgliedschaft in einem von der Ideawise Limited geführten Onlineportal erhalten, die Sie sich nicht erklären können, die in Ihren Augen unberechtigte Kosten festsetzt oder fehlerhaft ist, so können Sie mir per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen lassen.

 

Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob ich helfen kann. Durch eine Erstanfrage entstehen keine Kosten. Weitere Informationen zur Erstanfrage finden Sie hier:

 

Kontakt Kanzlei Hollweck – Erstanfrage

 

Wichtige Informationen im Rahmen einer Erstanfrage:

 

Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage per E-Mail an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens. 

  • Seit wann liegen Sie mit der Ideawise Limited in Streit?
  • Was genau ist passiert?
  • Welche Forderungen macht die Ideawise Limited nun gegen Sie geltend?
  • Sind diese Forderungen in Ihren Augen unberechtigt?
  • Haben Sie die Forderungen schon bezahlt?
  • Haben Sie den Forderungen bereits schriftlich widersprochen?
  • Wurde eine Abbuchung von Ihrem Konto oder Ihrer Kreditkarte vorgenommen?
  • Haben Sie diese Abbuchung rückgängig machen können?
  • Haben Sie eine Mahnung der Faircollect GmbH, der National Inkasso GmbH oder eines anderen Inkassounternehmens erhalten? Falls ja, welche Forderung stellt man an Sie?
  • Hat sich bereits eine Rechtsanwaltskanzlei eingeschaltet? Falls ja, welche Forderung stellt die Kanzlei an Sie? Haben Sie gegen die Forderungen der Kanzlei bereits Widerspruch eingelegt?

Rechtsanwalt Thomas Hollweck

Ihr Verbraucheranwalt in Berlin

 

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