Kanzlei Hollweck
Rechtsanwalt Thomas Hollweck - Kanzlei für Verbraucherrecht
  • Kanzlei Hollweck
  • Rechtsgebiete
  • Ratgeber
  • Buchreihe
  • Blog Verbraucherrecht
  • Der Anwalt
  • Kontakt
08. April 2026

Unerwartete Rechnung der Regis Datasec Ltd. für das Portal „Rentnerauskunft.de“

Eine meiner Mandantinnen bestellte über die Internetseite „rentnerauskunft.de“ versehentlich eine kostenpflichtige Rentenauskunft. Eigentlich wollte sie diese über die Onlineseiten der Deutschen Rentenversicherung direkt und kostenfrei bestellen. Nun erhielt sie von der Regis Datasec Ltd. eine Rechnung in Höhe von 29,90 Euro. Was ist in einem solchen Fall zu tun?

 

Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck

Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht

Kostenlose Erstanfrage: Bitte hier klicken

 

Erhält man plötzlich eine Rechnung für einen eigentlich ungewollten Vertrag, so kommt es natürlich zu zahlreichen rechtlichen Fragestellungen. Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Beispielfall aus dem Kanzleialltag vorstellen, der sich im Zusammenhang mit der Regis Datasec Ltd. aus London ereignet hat.

 

Plötzliche Forderung der Regis Datasec Ltd. (rentnerauskunft.de) für eine kostenpflichtige Rentenauskunft

Meine Mandantin wollte bei der Deutschen Rentenversicherung die kostenfreie „Rentenauskunft“ bestellen, also die Übersicht über die gespeicherten Versicherungszeiten und der zu erwartenden Rentenhöhe. 

 

Hierzu suchte sie über eine Suchmaschine die entsprechende Bestellseite der Deutschen Rentenversicherung. Als sie glaubte diese gefunden zu haben, löste sie die Bestellung der Rentenauskunft aus. Sie war sich sicher, dass sie über das Onlineangebot der Deutschen Rentenversicherung bestellt hatte, und kein anderes Unternehmen beauftragt wurde.

 

Dennoch stellte sich im Nachhinein heraus, dass sie nicht über die Seiten der Deutschen Rentenversicherung die Rentenauskunft bestellt hatte, sondern versehentlich und unwissentlich über die Homepage „rentnerauskunft.de“.

 

Die von ihr versehentlich genutzte Internetseite wird von der Regis Datasec Ltd. mit Sitz in 71-75 Shelton Street, WC2H 9JQ London, Vereinigtes Königreich, betrieben. Die Regis Datasec Ltd. bietet darauf die kostenpflichtige Dienstleistung an, für 29,90 Euro eine Rentenauskunft anzufordern. Diesen Dienst nutzte meine Mandantin anscheinend aus Versehen und ungewollt.

 

Nach getätigter Beauftragung erhielt meine Mandantin eine Rechnung der Regis Datasec Ltd. über 29,90 Euro per E-Mail. In dieser Rechnung wurde die „Dienstleistung zur Anforderung von Rentenunterlagen“ mit einem Nettobetrag von 25,13 Euro in Rechnung gestellt. Zusammen mit 4,77 Euro Umsatzsteuer ergab sich der Endbetrag in Höhe von 29,90 Euro. Diesen Betrag sollte meine Mandantin innerhalb von sieben Tagen auf eine Bankverbindung in den Niederlanden überweisen.

 

Durch diese Rechnung erkannte sie, dass bei der Bestellung ihrer Rentenauskunft anscheinend etwas schief gelaufen ist. Denn da meine Mandantin wusste, dass dieser Service der Deutschen Rentenversicherung kostenfrei ist, hätte sie nie absichtlich eine Firma damit beauftragt, diese Auskunft für knapp 30 Euro einzuholen. Zudem hätte sie mit einer solchen Dienstleistung niemals eine Firma in London beauftragt, da ihrer Ansicht nach ein englisches Unternehmen überhaupt keinen Zugriff auf die Rentenauskünfte der Deutschen Rentenversicherung haben könne. 

 

Was kann meine Mandantin nun unternehmen? Wie kommt sie aus diesem anscheinend unbemerkt abgeschlossenen Vertrag wieder heraus? Wie kann sie gegen die nun vorliegende Rechnung einen Widerspruch erheben?

 

Wie ist die rechtliche Vorgehensweise in einem solchen Fall?

Wenn Sie selbst eine Rechnung der Regis Datasec Ltd. erhalten haben, die in Ihren Augen unberechtigt ist, so sollte dieser Forderung zunächst widersprochen werden. Durch den Widerspruch wird der Regis Datasec Ltd. mitgeteilt, dass Sie das Zahlungsverlangen aus der Ihnen übersandten Rechnung bestreiten. Die Regis Datasec Ltd. hat dann die Möglichkeit, auf Ihren Widerspruch einzugehen und den gesamten Vorgang zu überprüfen. 

 

Ein solcher Widerspruch ist sehr wichtig, da nur dadurch die Firma Kenntnis erlangt, dass Sie nicht mit der Forderung einverstanden sind. Denn bis zum Zeitpunkt Ihres Widerspruchs geht das Unternehmen davon aus, dass alles seine Richtigkeit hat. 

 

Schriftlicher Widerspruch: Immer dann, wenn eine in Ihren Augen zunächst unberechtigt erscheinende Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, ist es wichtig, dass Sie schriftlich dagegen vorgehen. Rufen Sie nicht an, denn telefonische Widersprüche sind später nur schwer nachweisbar.

 

Ich empfehle für das erste Widerspruchsschreiben ein Einschreiben mit Rückschein, sowie zusätzlich den Versand Ihres Schreibens per E-Mail. Verfügen Sie über ein Faxgerät oder ein Onlinefax, so schicken Sie der Gegenseite Ihren Widerspruch gegen die Forderung auch per Fax. Durch den mehrfachen Versand ist sichergestellt, dass die Gegenseite Ihr Schreiben tatsächlich erreicht. 

 

Hat die Firma ihren Sitz jedoch außerhalb Deutschlands, wie hier die Regis Datasec Ltd. in London, so kann ein Einschreiben sehr teuer werden. Um diese Kosten zu vermeiden, kann in einem solchen Fall zunächst ein Widerspruch per E-Mail geäußert werden. Eine solche Widerspruchs-E-Mail senden Sie bitte dreimalig im Abstand von mindestens zehn Minuten an die Gegenseite. 

 

Bitte lesen Sie zum genauen Vorgehen beim Einlegen eines Forderungswiderspruchs meinen ausführlichen Ratgeber rund um das Thema „Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung“. Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können. 

 

Den Ratgeber finden Sie hier:  Ratgeber Forderungswiderspruch 

 

Aufforderung zum Vertragsnachweis: Schreibt die Regis Datasec Ltd. in ihrer Rechnung, dass ein Vertrag bestehen würde, legt aber keine Vertragsunterlagen bei, so sollte dieser Vertrag zunächst nachgewiesen werden. Konkret kann die Regis Datasec Ltd. dazu aufgefordert werden, den Vertrag zu beweisen. Denn erst wenn eine vertragliche Grundlage nachgewiesen ist, kann auf dieser Grundlage eine Forderung gegen Sie geltend gemacht werden.

 

Selbst wenn Sie also davon ausgehen, dass Sie womöglich versehentlich und ungewollt einen Vertrag auf der Internetseite "Rentnerauskunft" abgeschlossen haben, so können Sie sich dessen vielleicht nicht ganz sicher sein. Da Sie diesen kostenpflichtigen Vertrag nicht wollten, sondern eine kostenfreie Bestellung beabsichtigten, muss zunächst geklärt werden wann konkret, wo und wie der Vertrag zustande gekommen ist, und Sie das zustimmend nachvollziehen können. Erst wenn dies geklärt ist, ist der Nachweis der vertraglichen Grundlage erbracht. 

 

Aufforderung zum Rechnungsnachweis: Erging bislang keine Rechnung direkt von der Regis Datasec Ltd., sondern nur eine Mahnung, so sollte eine solche zunächst nachgewiesen werden. Denn Rechnungen gehen Mahnungen in der Regel immer voraus. 

 

Erklärung des Widerrufs: Wenn es sich um einen für Sie unbekannten oder ungewollten Vertrag mit der Regis Datasec Ltd. handelt, wie im obigen Fallbeispiel, können Sie im selben Widerspruchsschreiben den „Widerruf“ des Vertragsschlusses erklären. Ein Widerruf beseitigt den Vertrag von Anfang an, wenn dessen rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, und Sie werden so gestellt, als ob Sie nie einen Vertrag geschlossen haben. 

 

Möglich ist ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt einer deutlich gestalteten ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Liegt ein unbekannter oder ungewollter Vertrag vor, so haben Sie möglicherweise bislang keine Widerrufsbelehrung erhalten. In einem solchen Fall ist der Widerruf eventuell sogar ein Jahr und 14 Tage lang möglich, wenn die rechtlichen Gegebenheiten dazu vorliegen. 

 

Ausspruch der Anfechtung: Meine Mandantin ging davon aus, dass sie eine kostenlose Leistung direkt bei der Deutschen Rentenversicherung bestellt hatte. Da dem nicht so war, unterlag sie einem Irrtum. Dieser Irrtum lag darin begründet, dass sie nur versehentlich auf die Internetseite der Regis Datasec Ltd. gekommen war und dort eigentlich überhaupt keinen kostenpflichtigen Vertrag abschließen wollte. Dementsprechend kann in einem solchen Fall geprüft werden, ob der Vertrag mit der Regis Datasec Ltd. wegen Irrtums angefochten werden kann. Eine Anfechtung beseitigt den Vertrag von Anfang an, wenn deren rechtliche Voraussetzungen gegeben sind, und der Kunde wird so gestellt, als ob er den Vertrag mit der Regis Datasec Ltd. nie eingegangen wäre.

 

Kostenlose Erstanfrage zur Regis Datasec Ltd. ("Rentnerauskunft")

Haben Sie eine Rechnung oder Mahnung der Regis Datasec Ltd. für deren Portal "Rentnerauskunft.de" erhalten, die Sie sich nicht erklären können oder die in Ihren Augen auf einem ungewollten Vertragsschluss beruht, so können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.

 

Lassen Sie mir einfach per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Durch eine solche Erstanfrage entsteht kein Mandatsverhältnis und keine Gebühren.

 

Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Fälle im Bereich ungewollter Vertragsabschlüsse erfolgreich bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.

 

Weitere Informationen zur Erstanfrage:

 

Kontakt Kanzlei Hollweck – Erstanfrage

 

Gerne können Sie mir die Ihnen zugegangene Rechnung oder Mahnung der Regis Datasec Ltd. zur unverbindlichen Überprüfung als PDF oder Foto im E-Mail-Anhang mitschicken.

 

Hilfreiche Informationen im Rahmen einer Erstanfrage:

 

Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage per E-Mail an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens. 

 

  • Welche Forderungen macht die Regis Datasec Ltd. gegen Sie geltend?
  • Ist Ihnen ein Vertrag mit der Regis Datasec Ltd. bekannt?
  • Sind diese Forderungen in Ihren Augen unberechtigt?
  • Haben Sie die Forderungen schon bezahlt?
  • Haben Sie den Forderungen bereits schriftlich widersprochen?
  • Wurde eine Abbuchung von Ihrem Konto oder Ihrer Kreditkarte vorgenommen?
  • Haben Sie diese Abbuchung rückgängig machen können?
  • Haben Sie bereits eine Mahnung eines Inkassounternehmens erhalten? Falls ja, welche Forderung stellt das Inkassobüro an Sie?

 

Rechtsanwalt Thomas Hollweck

Ihr Verbraucheranwalt in Berlin

 

Weitere Links

  • Übersicht der Blog-Artikel der Kanzlei Hollweck
  • Startseite der Kanzlei Hollweck 

Wichtige Information zu diesem Artikel

 

Dieser Blog-Artikel stellt einen Tatsachenbericht aus dem Kanzleialltag dar, mit entsprechender rechtlicher Würdigung im Anschluss an die Fallschilderung. Es handelt es sich dabei um die Rechtsansicht der Kanzlei Hollweck. Der Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Wie in jeder Publikation können sich auch hier Fehler oder Unvollständigkeiten eingeschlichen haben. Bei Fragen oder Anmerkungen zu diesem Artikel bitte ich daher um Beachtung der Hinweise im Impressum und um eine Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Hollweck. Rechtsanwalt Thomas Hollweck wird sich dann umgehend um Ihr Anliegen kümmern. 

tagPlaceholderTags:

Rechtsanwalt

Thomas Hollweck

Verbraucheranwalt

in Berlin

Kontakt
Impressum | Datenschutz | Cookie-Richtlinie | Sitemap
Copyright Rechtsanwalt Thomas Hollweck - BERLIN -
Abmelden | Bearbeiten
  • Kanzlei Hollweck
    • Philosophie
    • Vorgehensweise
    • Verbraucherrecht
    • Kostenlose Anfrage
    • Kosten
    • Versicherung
    • Dokumente
    • Datenschutz
  • Rechtsgebiete
  • Ratgeber
    • Abovertrag
    • Abmahnung wegen Filesharing
    • Bankkonto und Lastschrift
    • Branchenbuchvertrag
    • Betrug mit Kaffeefahrten
    • Datingagenturen
    • DB Bahncard
    • Der Schufa-Eintrag
    • Der Vertrag mit dem Fitnessstudio
    • DSL-Vertrag und Festnetzanschluss
    • Drittanbieter
    • Falsche Rechnung
    • Fahrgastkontrolle
    • Fehlerhafte Handyrechnung
    • Gewinnspielvertrag
    • Klageverfahren am Amtsgericht
    • Kostenlose Musterbriefe
    • Kreditvermittler
    • Kuendigung Festnetz DSL
    • Kuendigung Handyvertrag
    • Mahnbescheid
    • Mobilfunkvertrag
    • Online-Kaufvertrag im Internet
    • Parkplatzkontrolle
    • Partneragenturen und Singleclubs
    • Prepaid Handyvertrag
    • Probleme mit Gas und Strom
    • Probleme mit Handwerkern
    • Reisebuchung
    • Reklamation und Umtausch
    • Schutz vor Inkasso
    • Tipps gegen Cold Calls und Spam
    • Zeitungsabo
  • Buchreihe
    • Drittanbieter Mobilfunkrechnung
    • Strafzettel Parkplatzkontrolle
    • Gerichtlicher Mahnbescheid
  • Blog Verbraucherrecht
  • Der Anwalt
  • Kontakt
  • Nach oben scrollen