Einer meiner Mandanten entdeckte eine Abbuchung der „Melinux Ltd.“ in Höhe von 89,00 Euro auf einem seiner Kontoauszüge. Meinem Mandanten war ein Vertrag mit der Melinux Ltd. jedoch unbekannt. Er hatte den Namen dieser Firma noch nie gehört. Was kann er nun tun?
Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht
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Findet sich eine Abbuchung einer unbekannten Firma auf dem Kontoauszug und kann man sich nicht an einen Vertrag mit dieser erinnern, so kommt es natürlich zu zahlreichen rechtlichen Fragestellungen. Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Beispielfall aus dem Kanzleialltag vorstellen, der sich im Zusammenhang mit der Firma Melinux Ltd. ereignet hat.
Die Melinux Ltd. aus Zypern bucht unerwartet 89 Euro vom Konto ab - Ein Vertrag ist jedoch unbekannt
Einer meiner Mandanten überprüfte wie immer regelmäßig die von seinem Girokonto abgegangenen Abbuchungen auf ihre Rechtmäßigkeit. Bei dieser Überprüfung stieß er auf eine Lastschrift in Höhe von 89,00 Euro, die er nicht zuordnen konnte. Als Empfänger des Geldes war nur der Name „Melinux Ltd.“ angegeben, und im Überweisungstext eine Zahl, die vielleicht eine Kundennummer darstellen könnte.
Mein Mandant kannte die Firma Melinux Ltd. nicht, er hatte nie Kontakt mit dieser, und dementsprechend auch keinen Vertrag mit ihr abgeschlossen oder eine Lastschriftermächtigung erteilt. Zudem erhielt er von der Melinux Ltd. nie eine Vertragsbestätigung, die Grundlage der Abbuchung sein könnte, und auch keine Rechnung zu diesem Vorgang.
Ruft man die Homepage der Melinux Ltd. auf, so erfährt man dass es sich dabei um ein Unternehmen handelt, welches seinen Sitz auf der Insel Zypern hat. Die Adresse der Firma ist die „Protara Leoforos No.259M, Kykladon B Block M, Flat 3, Paralimni 5291“. Zudem erfährt man dort, dass die Firma Dienstleistungen rund um die Themen Finanzen, Buchführung, Immobilien und Steuern etc. anbietet.
Leider brachten auch die Hinweise auf der Homepage meinem Mandanten keine neue Erkenntniss darüber, um was für einen Vertrag es sich hier handeln könnte, den er angeblich mit der Melinux Ltd. abgeschlossen hat. Denn Finanzdienstleistungen auf Zypern zu beauftragen erschien meinem Mandanten als unrealistisch. Er hatte keinen Bedarf an derartigen Dienstleistungen, und selbst wenn, dann würde er eine Firma in seiner Nähe in Deutschland beauftragen, nicht auf Zypern.
Was kann mein Mandant nun tun? Wie ist gegen eine solche unbekannte Lastschrift vorzugehen? Wie sollte er reagieren, und welche rechtlichen Einwendungen können hier geäußert werden?
Wie ist die rechtliche Vorgehensweise in einem solchen Fall?
Wurde eine unbekannte Abbuchung per SEPA-Lastschrift von Ihrem Konto vorgenommen, so ist es wichtig, dass Sie dieser Forderung zunächst widersprechen, und gleichzeitig eine Rückbuchung direkt über Ihre Bank veranlassen.
Durch den Widerspruch wird der Melinux Ltd. mitgeteilt, dass Sie das Zahlungsverlangen bestreiten. Die Melinux Ltd. hat dann die Möglichkeit, auf Ihren Widerspruch einzugehen und den gesamten Vorgang zu überprüfen.
Ein solcher Widerspruch ist wichtig, da nur dadurch die Melinux Ltd. Kenntnis erlangt, dass Sie nicht mit der Forderung einverstanden sind. Denn bis zum Zeitpunkt Ihres Widerspruchs geht das Unternehmen davon aus, dass alles seine Richtigkeit hat.
Schriftlicher Widerspruch: Immer dann, wenn eine in Ihren Augen zunächst unberechtigt erscheinende Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, ist es wichtig, dass Sie schriftlich dagegen vorgehen. Rufen Sie nicht an, denn telefonische Widersprüche sind später nur schwer nachweisbar.
Ich empfehle für das erste Widerspruchsschreiben ein Einschreiben mit Rückschein, sowie zusätzlich den Versand Ihres Schreibens per E-Mail. Verfügen Sie über ein Faxgerät oder ein Onlinefax, so schicken Sie der Gegenseite Ihren Widerspruch gegen die Forderung auch per Fax. Durch den mehrfachen Versand ist sichergestellt, dass die Gegenseite Ihr Schreiben tatsächlich erreicht.
Hat die Firma ihren Sitz jedoch außerhalb Deutschlands, so wie hier die Melinux Ltd. auf Zypern, so kann ein Einschreiben sehr teuer werden. Um diese Kosten zu vermeiden, kann in einem solchen Fall zunächst ein Widerspruch per E-Mail geäußert werden. Eine solche Widerspruchs-E-Mail senden Sie bitte dreimalig im Abstand von mindestens zehn Minuten an die Gegenseite.
Bitte lesen Sie zum genauen Vorgehen beim Einlegen eines Forderungswiderspruchs meinen ausführlichen Ratgeber rund um das Thema „Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung“. Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können.
Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Forderungswiderspruch
Rückbuchung einer Banklastschrift: Hat die Melinux Ltd. bereits Lastschriften von Ihrem Konto vorgenommen, wie in diesem Fall geschildert, so können Sie eine Rückbuchung direkt über Ihre Bank veranlassen. Das ist sinnvoll, da die vertragliche Situation noch nicht geklärt ist und die Abbuchungen daher möglicherweise zu Unrecht erfolgt sind. Abbuchungen von einem Bankkonto sollten nur dann erfolgen, wenn beide Seiten (Sie und die Firma) den Vertrag gebilligt haben und Sie keine rechtlichen Einwendungen gegen den Vertrag erhoben haben.
Sie können eine solche Rückbuchung gefahrlos vornehmen, da Sie gleichzeitig einen schriftlichen Widerspruch an die Melinux Ltd. richten. Die Firma erfährt daher unmittelbar im Zusammenhang mit der Rückbuchung, warum Sie diese vorgenommen haben und warum Sie der Forderung widersprechen.
Eine Rückbuchung ist unproblematisch innerhalb von acht Wochen ab Kontobelastung möglich. In bestimmten Fällen kann eine Rückbuchung sogar bis zu 13 Monate zurück in die Vergangenheit ausgeführt werden.
Bitte lesen Sie hierzu meinen Ratgeber Lastschriften
Aufforderung zum Vertragsnachweis: Liegt Ihnen bislang kein Vertrag mit der Melinux Ltd. vor, so sollte dieser Vertrag zunächst nachgewiesen werden. Konkret kann die Melinux Ltd. dazu aufgefordert werden, den Vertrag zu beweisen. Denn erst wenn eine vertragliche Grundlage nachgewiesen ist, kann auf dieser Basis eine Forderung gegen Sie geltend gemacht werden.
Erklärung des Widerrufs: Wenn es sich um einen für Sie unbekannten Vertrag mit der Melinux Ltd. handelt, können Sie im selben Widerspruchsschreiben den „Widerruf“ des Vertragsschlusses erklären. Ein Widerruf beseitigt den Vertrag von Anfang an, wenn dessen rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, und Sie werden so gestellt, als ob Sie nie einen Vertrag geschlossen haben.
Möglich ist ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt einer deutlich gestalteten ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Liegt ein unbekannter Vertrag vor, so haben Sie möglicherweise bislang keine Widerrufsbelehrung erhalten. In einem solchen Fall ist der Widerruf eventuell sogar ein Jahr und 14 Tage lang möglich, wenn die rechtlichen Gegebenheiten dazu vorliegen.
Ausspruch der Anfechtung: Schließlich kann in derartigen Fällen immer auch geprüft werden, ob der Vertrag mit der Melinux Ltd. durch eine Anfechtung zunichte gemacht werden kann. Liegt ein kostenpflichtiger Vertrag vor, obwohl Sie Ihres Wissens nach keinen Vertrag oder vielleicht nur einen kostenfreien Vertrag eingegangen sind, so kann es sein, dass Sie sich in einem Irrtum befanden und sich vielleicht irrtümlich oder versehentlich an einer Stelle im Internet o.ä. registriert haben. Dann besteht die Möglichkeit, wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, eine Anfechtung des Vertrags auszusprechen.
Erklärung der Kündigung: Zusätzlich kann geprüft werden, ob in einer Situation wie hier, in der anscheinend ein unbekannter kostenpflichtiger Vertrag besteht, zusätzlich eine vorsorgliche außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden kann. Sie können in Ihrem Schreiben aber in jedem Fall die sog. „ordentliche Kündigung zum Laufzeitende“ erklären. Damit haben Sie, selbst wenn Sie versehentlich einen kostenpflichtigen Mitgliedschaftsvertrag in irgend einer Ihnen derzeit noch unbekannten Form abgeschlossen haben, zumindest schon einmal die Kündigung zum regulären Laufzeitende erklärt.
Kostenlose Erstanfrage zur Melinux Ltd.
Haben Sie ein Begrüßungsschreiben, eine Rechnung oder eine Mahnung der Melinux Ltd. erhalten, oder wurde eine SEPA-Lastschrift von Ihrem Konto durch die Melinux Ltd. vorgenommen, die Sie sich nicht erklären können, oder die in Ihren Augen möglicherweise fehlerhaft ist, so können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.
Lassen Sie mir einfach per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Durch eine solche Erstanfrage entsteht kein Mandatsverhältnis und keine Gebühren.
Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Fälle im Bereich unbekannter Vertragsabschlüsse erfolgreich bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.
Weitere Informationen zur Erstanfrage:
Kontakt Kanzlei Hollweck – Erstanfrage
Gerne können Sie mir den Abbuchungstext der Melinux Ltd., das Begrüßungsschreiben oder eine Ihnen zugegangene Rechnung oder Mahnung zur unverbindlichen Überprüfung als PDF im E-Mail-Anhang mitschicken.
Hilfreiche Informationen im Rahmen einer Erstanfrage:
Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage per E-Mail an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens.
- Welche Forderungen macht die Melinux Ltd. gegen Sie geltend?
- Ist Ihnen ein Vertrag mit der Melinux Ltd. bekannt?
- Sind diese Forderungen in Ihren Augen berechtigt oder unberechtigt?
- Haben Sie die Forderungen schon bezahlt?
- Haben Sie den Forderungen bereits schriftlich widersprochen?
- Wurde eine Abbuchung von Ihrem Konto oder Ihrer Kreditkarte vorgenommen?
- Wurde diese Abbuchung durch einen Zahlungsdienstleister durchgeführt?
- Haben Sie diese Abbuchung rückgängig machen können?
- Haben Sie bereits eine Mahnung eines Inkassounternehmens erhalten? Falls ja, welche Forderung stellt das Inkassobüro an Sie?
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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Wichtige Information zu diesem Artikel
Dieser Blog-Artikel stellt einen Tatsachenbericht aus dem Kanzleialltag dar, mit entsprechender rechtlicher Würdigung im Anschluss an die Fallschilderung. Es handelt es sich dabei um die Rechtsansicht der Kanzlei Hollweck. Der Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Wie in jeder Publikation können sich auch hier Fehler oder Unvollständigkeiten eingeschlichen haben. Bei Fragen oder Anmerkungen zu diesem Artikel bitte ich daher um Beachtung der Hinweise im Impressum und um eine Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Hollweck. Rechtsanwalt Thomas Hollweck wird sich dann umgehend um Ihr Anliegen kümmern.
