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10. Februar 2026

Unbekannte Forderung der Sternwelten LLC für eine Mitgliedschaft auf dem Onlineportal „CheckDeinHoroskop“

Eine meiner Mandantinnen erhielt plötzlich eine Zahlungsaufforderung der Culpa Inkasso GmbH für einen angeblichen Vertrag mit der Sternwelten LLC. Meiner Mandantin war ein solcher kostenpflichtiger Vertrag jedoch unbekannt. Was kann sie tun?

 

Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck

Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht

Kostenlose Erstanfrage: Bitte hier klicken

 

Erhält man eine Forderung einer unbekannten Firma und kann sich nicht an einen Vertragsabschluss mit dieser erinnern, so kommt es natürlich zu zahlreichen rechtlichen Fragestellungen. Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Beispielfall aus dem Kanzleialltag vorstellen, der sich im Zusammenhang mit der Sternwelten LLC aus Amersham ereignet hat.

 

Zahlungserinnerung der Sternwelten LLC für einen unbekannten Vertrag

Eine meiner Mandantinnen erhielt Anfang Februar 2026 ein Mahnschreiben des Inkassounternehmens Culpa Inkasso GmbH aus Stuttgart. Das Inkassobüro gab in dieser Zahlungsaufforderung an, dass der Auftraggeber für diese Mahnung eine Firma mit der Bezeichnung Sternwelten LLC sei.

 

Die Sternwelten LLC habe laut der Culpa Inkasso GmbH ihren Sitz unter der Anschrift „Woodside Road, Amersham 63-65, UK HP6, 6AA Buckinghamshire“. 

 

Amersham ist eine kleine Stadt im Nordwesten von London. Schaut man sich diese Adresse auf Google Maps an, so sieht man ein kleines Büro/Einkaufszentrum mit dem Namen „Chiltern Business Centre“. Die Firma „Sternwelten LLC“ verfügt dort aber nicht über einen Google-Maps-Unternehmenseintrag.

 

Ruft man die Homepage „CheckDeinHoroskop.com“ auf, so gibt die Sternwelten LLC dort als Beschreibung ihrer Dienstleistung das folgende an: 

 

„Mittels "Check Dein Horoskop" bietet der Veranstalter Sternwelten LLC dem Kunden lebenslang eine Vielzahl von digitalen, esoterischen Dienstleistungen der Wahrsagekunst, Astrologie, des Kartenlegens, der Horoskopie, übernatürlicher, magischer, parapsychologischer Kräfte und Fähigkeiten auf Abruf.“

 

Das Inkassounternehmen schreibe meine Mandantin nun an, da sie bei der Sternwelten LLC im Zahlungsverzug stehe. Daher erginge diese jetzige vorgerichtliche Zahlungsaufforderung.

 

Die Firma „Sternwelten LLC“ war meiner Mandantin jedoch bislang vollständig unbekannt, sie konnte sich nicht daran erinnern, dass sie mit einem Unternehmen in England einen Vertrag über die Erstellung oder Überprüfung von Horoskopen eingegangen war. 

 

In ihrer Mahnung forderte die Culpa Inkasso GmbH nun einen Gesamtbetrag in Höhe von 410,97 Euro. Als Hauptforderung nannte die Culpa Inkasso GmbH 344,98 Euro. Dabei gab das Inkassobüro an, dass dies der Mitgliedsbeitrag für die Portalanmeldung auf „CheckDeinHoroskop.com“ sei.

 

Zu dieser Hauptforderung addierte die Culpa Inkasso GmbH noch Mahnkosten des Auftraggebers  sowie Zinsen in Höhe von zusammen 4,47 Euro hinzu, als auch Inkassokosten in Höhe von 61,52 Euro. Somit ergab sich der geforderte Gesamtbetrag in Höhe von 410,97 Euro.

 

Trotz dieser Inkassomahnung war meiner Mandantin der Vertragsschluss mit der Sternwelten LLC unbekannt. Sie hatte keine Vertragsbestätigung der Sternwelten LLC, keine Rechnung, keine Mahnung und keine Leistung erhalten. Das einzige was ihr nun vorlag war diese hier beschriebene Zahlungsaufforderung der Culpa Inkasso GmbH.

 

Was kann man in einem solchen Fall tun? Wie ist auf die angebliche Mitgliedschaft bei der Sternwelten LLC zu reagieren? Wie kann den Forderungen der Culpa Inkasso GmbH widersprochen werden?

 

Wie ist die rechtliche Vorgehensweise in einem solchen Fall?

Wenn Sie eine Mahnung der Culpa Inkasso GmbH erhalten haben, die in Ihren Augen unberechtigte Forderungen der Sternwelten LLC geltend macht, so sollte dieser Zahlungsaufforderung zunächst widersprochen werden. Durch den Widerspruch wird der Sternwelten LLC und der Culpa Inkasso GmbH mitgeteilt, dass Sie das Zahlungsverlangen aus der Ihnen übersandten Mahnung bestreiten. Dadurch wird die Culpa Inkasso GmbH in die Lage versetzt, den Vorgang mit Ihnen gemeinsam aufzuklären, beispielsweise durch Übersendung eines Vertragsnachweises oder eines Nachweises der Leistungserbringung etc.

 

Schriftlicher Widerspruch: Immer dann, wenn eine in Ihren Augen zunächst unberechtigt erscheinende Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, ist es wichtig, dass Sie schriftlich dagegen vorgehen. Rufen Sie nicht an, denn telefonische Widersprüche sind später nur schwer nachweisbar.

 

Ich empfehle für das erste Widerspruchsschreiben ein Einschreiben mit Rückschein, sowie zusätzlich den Versand Ihres Schreibens per E-Mail. Verfügen Sie über ein Faxgerät oder ein Onlinefax, so schicken Sie der Gegenseite Ihren Widerspruch gegen die Forderung auch per Fax. Durch den mehrfachen Versand ist sichergestellt, dass die Gegenseite Ihr Schreiben tatsächlich erreicht. 

 

Hat die Firma ihren Sitz jedoch außerhalb Deutschlands, so wie hier die Sternwelten LLC in der Nähe von London, so kann ein Einschreiben sehr teuer werden. Um diese Kosten zu vermeiden, kann in einem solchen Fall zunächst ein Widerspruch per E-Mail geäußert werden. Eine solche Widerspruchs-E-Mail senden Sie bitte dreimalig im Abstand von mindestens zehn Minuten an die Sternwelten LLC 

 

Hat sich jedoch bereits ein Inkassodienstleister aus Deutschland eingeschaltet, wie hier die Culpa Inkasso GmbH, so können Sie Ihr Schreiben direkt an das Inkassobüro richten. Das Einschreiben ginge dann nach Stuttgart.

 

Sobald das Inkassounternehmen Ihren Widerspruch erhalten hat, kann es Rücksprache mit der Auftraggeberin Sternwelten LLC halten und den Vorgang aufklären bzw. sich den entsprechenden Vertrag vorlegen lassen.

 

Bitte lesen Sie zum genauen Vorgehen beim Einlegen eines Forderungswiderspruchs meinen ausführlichen Ratgeber rund um das Thema „Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung“. Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können. 

 

Den Ratgeber finden Sie hier:  Ratgeber Forderungswiderspruch 

 

Aufforderung zum Vertragsnachweis: Schreibt die Culpa Inkasso GmbH in ihrer Zahlungserinnerung, dass ein Vertrag bestehen würde, legt aber keine Vertragsunterlagen bei, so sollte dieser Vertrag zunächst nachgewiesen werden. Konkret kann die Culpa Inkasso GmbH dazu aufgefordert werden, den Vertrag zu beweisen. Denn erst wenn eine vertragliche Grundlage nachgewiesen ist, kann auf dieser Grundlage eine Forderung gegen Sie geltend gemacht werden.

 

Aufforderung zum Rechnungsnachweis: Erging bislang keine Rechnung direkt von der Sternwelten LLC, sondern nur eine Zahlungserinnerung oder eine Mahnung eines Inkassobüros, so sollte auch diese Rechnung zunächst nachgewiesen werden. Denn Rechnungen sollten Mahnungen immer vorausgehen. 

 

Erklärung des Widerrufs: Wenn es sich um einen für Sie unbekannten Vertrag mit der Sternwelten LLC handelt, können Sie im selben Widerspruchsschreiben vorsorglich den „Widerruf“ des Vertragsschlusses erklären. Ein Widerruf kann, wenn dessen rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, den Vertrag von Anfang an beseitigen, und Sie werden so gestellt, als ob Sie nie einen Vertrag geschlossen haben.

 

Möglich ist ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt einer deutlich gestalteten ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Liegt ein unbekannter Vertrag vor, so haben Sie möglicherweise bislang keine Widerrufsbelehrung erhalten. In einem solchen Fall kann der Widerruf sogar ein Jahr und 14 Tage lang möglich sein. 

 

Ausspruch der Anfechtung: Schließlich kann in derartigen Fällen immer auch geprüft werden, ob der Vertrag mit der Sternwelten LLC durch eine Anfechtung zunichte gemacht werden kann. Liegt ein kostenpflichtiger Vertrag vor, obwohl Sie Ihres Wissens nach keinen Vertrag oder vielleicht nur einen kostenfreien Vertrag eingegangen sind, so kann es sein, dass Sie sich in einem Irrtum befanden und sich vielleicht irrtümlich oder versehentlich an einer Stelle im Internet o.ä. registriert haben. Dann besteht die Möglichkeit, eine Anfechtung des Vertrags auszusprechen. 

 

Erklärung der vorsorglichen Kündigung: Zusätzlich kann geprüft werden, ob in einer Situation wie hier, in der ein unbekannter kostenpflichtiger Vertrag mit einer Firma wie der Sternwelten LLC besteht, zusätzlich eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden kann, hilfsweise eine ordentliche Kündigung. 

 

Denn wenn ein Ihnen unbekannter Vertrag vorliegt, so können Sie zunächst nicht wissen, ob es sich dabei um einen „Laufzeitvertrag“ handelt, also ein Abonnement. Geht die forderungsstellende Firma Sternwelten LLC davon aus, dass dem so ist, der Vertrag also auf eine bestimmte Zeit weiterläuft, so kann dieser durch eine Kündigung zunächst gestoppt werden. Rein vorsorglich kann in solchen Fällen daher die „außerordentliche“ Kündigung ausgesprochen werden, welche das Abonnement sofort beendet. 

 

Sicherheitshalber kann zusätzlich die „ordentliche“ Kündigung erklärt werden, um in rechtlicher Hinsicht sicher zu gehen, dass das Abonnement zumindest in der regulären Frist der Vertragslaufzeit beendet wird, falls tatsächlich versehentlich ein Laufzeitvertrag abgeschlossen wurde.

 

Kostenlose Erstanfrage zur Sternwelten LLC

Haben Sie eine Rechnung oder Mahnung der Sternwelten LLC erhalten, oder eine Zahlungsaufforderung eines Inkassounternehmens wie der Culpa Inkasso GmbH, die Sie sich nicht erklären können, die eventuell unberechtigte Kosten festsetzt oder die in Ihren Augen möglicherweise fehlerhaft ist, so können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.

 

Lassen Sie mir einfach per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Durch eine solche Erstanfrage entsteht kein Mandatsverhältnis und keine Gebühren.

 

Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Fälle im Bereich unbekannter Vertragsabschlüsse erfolgreich bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.

 

Weitere Informationen zur Erstanfrage:

 

Kontakt Kanzlei Hollweck – Erstanfrage

 

Gerne können Sie mir die Ihnen zugegangene Rechnung oder Mahnung der Sternwelten LLC zur unverbindlichen Überprüfung als PDF im E-Mail-Anhang mitschicken.

 

Hilfreiche Informationen im Rahmen einer Erstanfrage:

 

Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage per E-Mail an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens. 

 

  • Welche Forderungen macht die Sternwelten LLC gegen Sie geltend?
  • Ist Ihnen ein Vertrag mit der Sternwelten LLC bekannt?
  • Sind diese Forderungen in Ihren Augen unberechtigt?
  • Haben Sie die Forderungen schon bezahlt?
  • Haben Sie den Forderungen bereits schriftlich widersprochen?
  • Wurde eine Abbuchung von Ihrem Konto oder Ihrer Kreditkarte vorgenommen?
  • Haben Sie diese Abbuchung rückgängig machen können?
  • Haben Sie bereits eine Mahnung eines Inkassounternehmens erhalten? Falls ja, welche Forderung stellt das Inkassobüro an Sie?

 

Rechtsanwalt Thomas Hollweck

Ihr Verbraucheranwalt in Berlin

 

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Wichtige Information zu diesem Artikel

 

Dieser Blog-Artikel stellt einen Tatsachenbericht aus dem Kanzleialltag dar, mit entsprechender rechtlicher Würdigung im Anschluss an die Fallschilderung. Es handelt es sich dabei um die Rechtsansicht der Kanzlei Hollweck. Der Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Wie in jeder Publikation können sich auch hier Fehler oder Unvollständigkeiten eingeschlichen haben. Bei Fragen oder Anmerkungen zu diesem Artikel bitte ich daher um Beachtung der Hinweise im Impressum und um eine Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Hollweck. Rechtsanwalt Thomas Hollweck wird sich dann umgehend um Ihr Anliegen kümmern. 

 

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