Die CommunityPlanet B.V. aus Venlo in den Niederlanden betreibt mehrere Onlineportale im Internet, so auch die Seite „sextreffencommunity.com“. Durch die zahlreichen Kunden kommt es natürlich auch immer wieder zu rechtlichen Fragestellungen. Was ist zu tun, wenn eine Forderung der CommunityPlanet B.V. oder des Abrechnungsdienstleisters Webbilling AG bzw. der manchmal hinzugezogenen Rechtsanwaltskanzlei Sebastian Kipke als unberechtigt erscheint?
Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht
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Die CommunityPlanet B.V. aus Venlo in den Niederlanden ist Anbieter von Onlineportalen. So führt sie das Vermittlungsportal „ac-community.com“ oder das Portal „sextreffencommunity.com“. Bei derartigen Verträgen kann es natürlich auch immer wieder zu rechtlichen Fragestellungen kommen. Das gilt vor allem dann, wenn eine Forderung der CommunityPlanet B.V. als unberechtigt erscheint und eine Rechtsanwaltskanzlei wie die von Anwalt Sebastian Kipke aus Hamburg hinzugezogen wird, oder eine Zahlungsaufforderung des Dienstleisters Webbilling AG ergeht. Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Beispielfall aus dem Kanzleialltag vorstellen, der sich im Zusammenhang mit der CommunityPlanet B.V. ereignet hat.
Forderung der CommunityPlanet B.V. / Webbilling AG für einen Vertrag auf dem Portal „sextreffencommunity.com“ - Mahnung von Rechtsanwalt Sebastian Kipke
Einer meiner Mandanten erhielt ein Schreiben des Rechtsanwalts Sebastian Kipke aus Hamburg, in dem er zur Zahlung eines Betrags in Höhe von 123 Euro aufgefordert wurde.
Die Kanzlei Kipke teilte in diesem Schreiben mit, dass sich mein Mandant auf der Internetseite „sextreffencommunity.com“ angemeldet hat und dort einen „kostenpflichtigen Vertrag über den Erwerb von virtueller Währung zur Nutzung auf dieser Seite geschlossen“ habe.
Schaut man auf dieser Seite nach, so erfährt man, dass diese von der CommunityPlanet B.V. betrieben wird. Über den Anmeldezeilen findet sich der Text "Hier ist alles möglich…Du hast mal wieder Lust auf ein unkompliziertes Treffen? Am liebsten mit einer hübschen Frau? Dann melde dich jetzt an und verabrede Dich!"
Aufgrund dieses Vertrags versuchte die Webbilling AG, welche Anwalt Kipke als seine Mandantin vorstellt, vom Konto meines Mandanten „den fälligen Betrag für die in Anspruch genommene Internetdienstleistung einziehen“.
Hierzu habe mein Mandant die Webbilling AG aus Würenlingen in der Schweiz zur Zahlungsabwicklung beauftragt. Der fällige Betrag konnte laut Rechtsanwalt Sebastian Kipke aber nicht vom Konto meines Mandanten eingezogen werden.
Weiterhin teilt die Kanzlei Kipke mit, dass mein Mandant nach einer Mahnung der Webbilling AG nicht bezahlt habe. Daher wurde die Kanzlei Kipke mit dem Einzug der Forderung beauftragt.
Als Hauptforderung macht Rechtsanwalt Sebastian Kipke einen Betrag von 60 Euro geltend, was sechs Rücklastschriften entspricht. Darüber hinaus werden sechs Bankgebühren zu jeweils 10,50 Euro in Rechnung gestellt, was zusammen 63 Euro ergibt. Insgesamt gelangt die Kanzlei Kipke somit auf einen zu zahlenden Betrag von 123 Euro.
Mein Mandant hatte sich jedoch nie auf dem Onlineportal „sextreffencommunity.com“ angemeldet, ihm war diese Internetseite vollständig unbekannt. Auch das Unternehmen CommunityPlanet B.V. kannte er nicht.
Tatsächlich hatte mein Mandant ca. drei Wochen vor dem Schreiben der Kanzlei Kipke eine Mahnung der Webbilling AG per E-Mail erhalten. In dieser Zahlungsaufforderung wurde der selbe Betrag in Höhe von 123 Euro genannt, den nun auch die Kanzlei Kipke einforderte. Eine Zahlung an die Webbilling AG nahm meine Mandant nicht vor.
Wie ist die rechtliche Vorgehensweise in einem solchen Fall?
Wenn Sie ein Mahnschreiben der Webbilling AG oder der Kanzlei Sebastian Kipke erhalten haben, welche Forderungen der CommunityPlanet B.V. geltend macht, die in Ihren Augen unberechtigt sind, so sollte diesen Forderungen zunächst schriftlich widersprochen werden. Durch den Widerspruch wird dem Rechtsanwalt Sebastian Kipke mitgeteilt, dass Sie das Zahlungsverlangen der Webbilling AG bzw. der CommunityPlanet B.V. für eine kostenpflichtige Mitgliedschaft bestreiten.
Schriftlicher Widerspruch: Immer dann, wenn eine in Ihren Augen zunächst unberechtigt erscheinende Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, ist es wichtig, dass Sie schriftlich dagegen vorgehen. Rufen Sie nicht an, denn telefonische Widersprüche sind später nur schwer nachweisbar. Ich empfehle für das erste Widerspruchsschreiben ein Einschreiben mit Rückschein, sowie zusätzlich den Versand Ihres Schreibens per E-Mail. Verfügen Sie über ein Faxgerät oder ein Onlinefax, so schicken Sie der Gegenseite Ihren Widerspruch gegen die Forderung auch per Fax. Durch den mehrfachen Versand ist sichergestellt, dass die Gegenseite Ihr Schreiben tatsächlich erreicht.
Hat die Betreiberfirma des Onlineportals ihren Sitz außerhalb Deutschlands, so kann ein Einschreiben sehr teuer werden. Um diese Kosten zu vermeiden kann in einem solchen Fall zunächst ein Widerspruch per E-Mail geäußert werden. Eine solche Widerspruchs-E-Mail senden Sie bitte dreimalig im Abstand von mindestens zehn Minuten an den Portalbetreiber. Hat sich bereits eine Rechtsanwaltskanzlei aus Deutschland eingeschaltet, so besteht dieses Problem nicht. Dann muss nicht der Portalbetreiber angeschrieben werden, sondern die Rechtsanwaltskanzlei als dessen Vertreter.
Bitte lesen Sie zum genauen Vorgehen beim Einlegen eines Forderungswiderspruchs meinen ausführlichen Ratgeber rund um das Thema „Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung“. Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können.
Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Forderungswiderspruch
Aufforderung zum Vertragsnachweis: Behauptet die Kanzlei Sebastian Kipke in ihrem Mahnschreiben, dass ein Vertrag mit der CommunityPlanet B.V. oder der Webbilling AG für ein von der CommunityPlanet B.V. geführtes Onlineportal bestehen würde, legt aber keine Vertragsunterlagen bei, so muss dieser Vertrag nachgewiesen werden. Konkret kann Rechtsanwalt Sebastian Kipke dazu aufgefordert werden, den Vertrag mit der CommunityPlanet B.V. für eine Mitgliedschaft auf einem ihrer Internetseiten zu beweisen.
Aufforderung zum Rechnungsnachweis: Ergingen bislang keine Rechnungen direkt von der CommunityPlanet B.V., so sollte Rechtsanwalt Sebastian Kipke diese zunächst nachweisen. Denn Rechnungen müssen den Mahnungen im Regelfall immer vorausgehen. Ansonsten kann es nicht zu einem Eintritt des Verzugs kommen, somit fallen auch keine Verzugskosten an.
Erklärung des Widerrufs: Da es sich um einen für Sie unbekannten Vertrag handelt, erklären Sie im selben Widerspruchsschreiben den „Widerruf“ des angeblichen Vertragsschlusses. Ein Widerruf beseitigt den Vertrag von Anfang an, und Sie werden so gestellt, als ob Sie nie einen Vertrag geschlossen haben. Möglich ist ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt einer deutlich gestalteten ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Liegt ein unbekannter Vertrag vor, so wie hier, so haben Sie möglicherweise bislang keine Widerrufsbelehrung erhalten. In einem solchen Fall ist der Widerruf sogar ein Jahr und 14 Tage lang möglich.
Ausspruch der Anfechtung: Schließlich kann in derartigen Fällen immer auch geprüft werden, ob der Vertrag durch eine Anfechtung zunichte gemacht werden kann. Liegt ein kostenpflichtiger Vertrag mit einem Onlineportal vor, obwohl Sie Ihres Wissens nach keinen Vertrag oder nur einen kostenfreien Vertrag eingegangen sind, so kann es sein, dass Sie sich in einem Irrtum befanden und sich vielleicht irrtümlich oder versehentlich registriert haben. Dann besteht die Möglichkeit, eine Anfechtung des Vertrags mit der CommunityPlanet B.V. auszusprechen.
Ratgeber Datingportale: Wie Sie die hier genannten rechtlichen Einwendungen gegen die Forderung geltend machen beschreibe ich Ihnen in meinem Ratgeber speziell zum Thema Datingportale hier auf den Internetseiten der Kanzlei Hollweck. In diesem Ratgeber finden Sie die einzelnen Problempunkte, die im Zusammenhang mit einem Online-Datingportal entstehen können. Zudem beschreibe ich Ihnen dort die jeweiligen rechtlichen Einwendungen und stelle Ihnen Musterformulierungen zur Verfügung. Schließlich finden Sie in diesem Ratgeber einen Musterbrief, den Sie auf Ihre jeweilige Situation gut anpassen können.
Den Ratgeber zu Datingportalen finden Sie hier: Ratgeber Datingagenturen
Kostenlose Erstanfrage zur CommunityPlanet B.V. / Webbilling AG / Rechtsanwalt Sebastian Kipke
Haben Sie eine Rechnung oder Mahnung der CommunityPlanet B.V., der Webbilling AG, oder der Kanzlei Sebastian Kipke erhalten, die Sie sich nicht erklären können, die unberechtigte Kosten festsetzt oder die in Ihren Augen fehlerhaft ist, so können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.
Lassen Sie mir einfach per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Durch eine solche Erstanfrage entsteht kein Mandatsverhältnis und keine Gebühren.
Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Fälle im Bereich unbekannter Verträge, Datingportale und Online-Vermittlungsagenturen erfolgreich bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.
Weitere Informationen zur Erstanfrage:
Kontakt Kanzlei Hollweck – Erstanfrage
Gerne können Sie mir die Ihnen zugegangene Rechnung oder Mahnung der CommunityPlanet B.V., der Webbilling AG oder der Rechtsanwaltskanzlei Sebastian Kipke zur unverbindlichen Überprüfung als PDF im E-Mail-Anhang mitschicken.
Wichtige Informationen im Rahmen einer Erstanfrage:
Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens.
- Seit wann liegen Sie mit der CommunityPlanet B.V. in Streit?
- Wie genau sind Sie in den Vertrag geraten?
- Welche Forderungen macht die CommunityPlanet B.V. nun gegen Sie geltend?
- Sind diese Forderungen in Ihren Augen unberechtigt?
- Haben Sie die Forderungen schon bezahlt?
- Haben Sie den Forderungen bereits schriftlich widersprochen?
- Wurde eine Abbuchung von Ihrem Konto oder Ihrer Kreditkarte vorgenommen?
- Haben Sie diese Abbuchung rückgängig machen können?
- Haben Sie eine Mahnung von der Webbilling AG, von Rechtsanwalt Sebastian Kipke oder eines Inkassounternehmens erhalten? Falls ja, welche Forderung stellt man nun an Sie?
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Verbraucheranwalt in Berlin
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