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30. September 2025

Unbekannter Vertrag mit der Scorehelfer LLC für eine Mitgliedschaft auf dem Portal "DeinScorehelfer24"

Einer meiner Mandanten erhielt eine Zahlungsaufforderung für einen angeblichen Vertrag mit der „Scorehelfer LLC“ für eine Mitgliedschaft auf der Onlineplattform „DeinScorehelfer24“. Die Forderung wurde dabei von dem Inkassounternehmen Culpa Inkasso GmbH geltend gemacht. Meinem Mandanten war ein solcher Vertragsschluss jedoch unbekannt. Was kann er tun?

 

Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck

Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht

Kostenlose Erstanfrage: Bitte hier klicken

 

Erhält man eine Forderung einer unbekannten Firma und kann sich nicht an einen Vertragsschluss mit dieser erinnern, so kommt es natürlich zu zahlreichen rechtlichen Fragestellungen. Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Beispielfall aus dem Kanzleialltag vorstellen, der sich im Zusammenhang mit der Scorehelfer LLC ereignet hat. Die Scorehelfer LLC stellt dabei Forderungen für eine Mitgliedschaft auf der Plattform „deinscorehelfer24.com“ auf. 

 

Forderung der Scorehelfer LLC für einen angeblichen Dienstleistungsvertrag - Mahnung der Culpa Inkasso GmbH

Einer meiner Mandanten erhielt per E-Mail ein Mahnschreiben der Culpa Inkasso GmbH aus Stuttgart, in dem das Inkassobüro die Vertretung der Firma Scorehelfer LLC, 39 Lilestone Street, Marylebone, NW8 8SS, London, anzeigte. 

 

In dieser Mahnung fordert die Culpa Inkasso GmbH einen Gesamtbetrag in Höhe von 244,69 Euro.

 

Als Begründung für die Forderung gibt die Culpa Inkasso GmbH an, dass mein Mandant  einen Vertrag mit der Scorehelfer LLC für deren Onlineportal "DeinScorehelfer24" abgeschlossen, jedoch die sich daraus ergebenden Forderungen bislang nicht bezahlt hat. In der E-Mail stand, dass die Culpa Inkasso GmbH bereits mehrere Kontaktversuche unternommen hatte, mein Mandant darauf aber nie eingegangen ist.

 

Mein Mandant erhielt aber nie eine Rechnung der Scorehelfer LLC oder eine Mahnung der Culpa Inkasso GmbH. Die jetzige E-Mail war das erste Schreiben, das ihn auf den anscheinend abgeschlossenen Vertrag und die sich daraus ergebenden Forderungen hingewiesen hatte. Mein Mandant kannte bislang den Firmennamen „Scorehelfer LLC“ nicht einmal, er wusste nicht welche Leistungen die Firma anbietet und wann und wo er mit ihr einen angeblichen Vertrag abgeschlossen haben sollte.

 

Schaut man sich die Internetseite der Scorehelfer LLC an, so wirbt diese mit dem Slogan „Ein Abo, viele Möglichkeiten. Erhalten Sie Zugang zu individuellen Vorlagen, mit denen Sie unberechtigte

Schufa Einträge ein für allemal löschen lassen können.“, und weiter unten auf der Seite steht "Holen Sie sich Ihre Bonität wieder! Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Bonität und somit auch Ihre Kreditwürdigkeit wieder zu verbessern.“

 

Das bedeutet, dass die Scorehelfer LLC anscheinend Dienstleistungen rund um die Schufa anbietet. Mein Mandant hatte eine solche Dienstleistung aber nie bestellt und würde diese auch gar nicht benötigen. Er war vor kurzem auf der Suche nach einem Kredit im Internet, aber sonst benötigte er nichts. Seine Bonität laut Schufa war gut, er würde eine solche Dienstleistung überhaupt nicht in Anspruch nehmen wollen.

 

Dennoch lag ihm jetzt diese Mahnung der Culpa Inkasso GmbH vor, die eine sehr kurze Frist zur Zahlung setzte und anscheinend davon ausging, dass die Forderung auf einem vorhandenen Vertrag mit der Scorehelfer LLC beruhe.

 

Was kann mein Mandant nun tun? Wie kann er Widerspruch gegen die Forderungen der Scorehelfer LLC bzw. des Inkassounternehmens Culpa Inkasso GmbH einlegen?

 

Wie ist die Vorgehensweise in einem solchen Fall?

Wenn Sie ein Mahnschreiben der Culpa Inkasso GmbH erhalten haben, welches Forderungen der Scorehelfer LLC für einen Vertrag mit der Onlineplattform „DeinScorehelfer24.com“ geltend macht, die in Ihren Augen unberechtigt sind, so sollte diesen Forderungen zunächst schriftlich widersprochen werden. 

 

Durch den Widerspruch wird dem Inkassodienstleister Culpa Inkasso GmbH mitgeteilt, dass Sie das Zahlungsverlangen der Scorehelfer LLC bestreiten. Das Inkassounternehmen erfährt dann, dass Sie mit dieser Forderung nicht einverstanden sind und hat die Möglichkeit, Rücksprache mit der Auftraggeberschaft Scorehelfer LLC zu halten. Dadurch kann erreicht werden, dass sich die Angelegenheit aufklärt und kein gerichtliches Klageverfahren notwendig wird. 

 

Schriftlicher Widerspruch: Immer dann, wenn eine in Ihren Augen zunächst unberechtigt erscheinende Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, ist es nach meiner Erfahrung als Rechtsanwalt wichtig, dass Sie schriftlich dagegen vorgehen. Rufen Sie nicht an, denn telefonische Widersprüche sind später nur schwer nachweisbar.

 

Ich empfehle für das erste Widerspruchsschreiben ein Einschreiben mit Rückschein, sowie zusätzlich den Versand Ihres Schreibens per E-Mail. Verfügen Sie über ein Faxgerät oder ein Onlinefax, so schicken Sie der Gegenseite Ihren Widerspruch gegen die Forderung auch per Fax. Durch den mehrfachen Versand ist sichergestellt, dass die Gegenseite Ihr Schreiben tatsächlich erreicht. 

 

Bitte lesen Sie zum genauen Vorgehen beim Einlegen eines Forderungswiderspruchs meinen ausführlichen Ratgeber rund um das Thema „Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung“. Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können. 

 

Den Ratgeber finden Sie hier:  Ratgeber Forderungswiderspruch  

 

Aufforderung zum Vertragsnachweis: Behauptet die Culpa Inkasso GmbH in ihrem Mahnschreiben, dass ein Vertrag mit der Scorehelfer LLC bestehen würde, legt aber keine Vertragsunterlagen bei, so sollte dieser Vertrag zunächst nachgewiesen werden. Konkret kann das Inkassounternehmen Culpa Inkasso GmbH dazu aufgefordert werden, den Vertrag mit der Scorehelfer LLC für einen Vertrag über die Onlineplattform „DeinScorehelfer24“zu beweisen. Die Culpa Inkasso GmbH kann dann Rücksprache mit der Scorehelfer LLC halten und um den Nachweis des zugrundeliegenden Vertrags bitten, und diesen schließlich an Sie zur Überprüfung weiterleiten. Anhand der Vertragsunterlage können Sie dann überprüfen, wann und wie Sie den Vertrag evtl. abgeschlossen haben.

 

Aufforderung zum Rechnungsnachweis:  Erging bislang keine Rechnung direkt von der Scorehelfer LLC, so kann die Culpa Inkasso GmbH auch dazu aufgefordert werden, diese zunächst nachzuweisen. Denn im Regelfall geht eine Rechnung einer Mahnung voraus. Die Culpa Inkasso GmbH kann dann beispielsweise die Scorehelfer LLC um Vorlage der Rechnung bitten und diese an Sie zur Überprüfung weiterleiten.

 

Widerruf des unbekannten Vertrags: Wenn es sich um einen für Sie unbekannten Vertrag handelt, erklären Sie im selben Widerspruchsschreiben den „Widerruf“ des Vertragsschlusses. Ein Widerruf beseitigt den Vertrag von Anfang an, wenn dessen rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, und Sie werden so gestellt, als ob Sie nie einen Vertrag geschlossen haben. Möglich ist ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt einer deutlich gestalteten ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Liegt ein unbekannter Vertrag vor, so haben Sie möglicherweise bislang keine Widerrufsbelehrung erhalten. In einem solchen Fall ist der Widerruf eventuell sogar ein Jahr und 14 Tage lang möglich. 

 

Anfechtung des unbekannten Vertrags: Schließlich kann in derartigen Fällen immer auch geprüft werden, ob der Vertrag durch eine Anfechtung zunichte gemacht werden kann. Liegt ein kostenpflichtiger Vertrag vor, obwohl Sie Ihres Wissens nach keinen Vertrag oder vielleicht nur einen kostenfreien Vertrag eingegangen sind, so kann es sein, dass Sie sich in einem Irrtum befanden und sich vielleicht irrtümlich oder versehentlich registriert haben. Dann besteht die Möglichkeit, eine Anfechtung des Vertrags auszusprechen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen hierzu vorliegen.

 

Kostenlose Erstanfrage zur Scorehelfer LLC

Haben Sie eine Rechnung der Scorehelfer LLC oder eine Mahnung der Culpa Inkasso GmbH erhalten, die Sie sich nicht erklären können oder die in Ihren Augen möglicherweise fehlerhaft ist, so können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.

 

Lassen Sie mir einfach per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Durch eine solche Erstanfrage entsteht kein Mandatsverhältnis und keine Gebühren.

 

Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Fälle im Bereich unbekannter Vertragsabschlüsse erfolgreich bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.

 

Weitere Informationen zur Erstanfrage:

 

Kontakt Kanzlei Hollweck – Erstanfrage

 

Gerne können Sie mir die Ihnen zugegangene Rechnung oder Mahnung der Scorehelfer LLC oder der Culpa Inkasso GmbH zur unverbindlichen Überprüfung als PDF im E-Mail-Anhang mitschicken.

 

Hilfreiche Informationen im Rahmen einer Erstanfrage:

 

Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage per E-Mail an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens. 

  • Welche Forderungen macht die Scorehelfer LLC gegen Sie geltend?
  • Ist Ihnen ein Vertrag mit der Scorehelfer LLC bekannt?
  • Haben Sie einen Vertrag auf der Internetseite „DeinScorehelfer24.com“ abgeschlossen?
  • Sind diese Forderungen in Ihren Augen unberechtigt?
  • Haben Sie die Forderungen schon bezahlt?
  • Haben Sie den Forderungen bereits schriftlich widersprochen?
  • Wurde eine Abbuchung von Ihrem Konto oder Ihrer Kreditkarte vorgenommen?
  • Haben Sie diese Abbuchung rückgängig gemacht?
  • Haben Sie eine Mahnung von der Culpa Inkasso GmbH oder eines anderen Inkassounternehmens erhalten? Falls ja, welche Forderung stellt das Inkassobüro nun an Sie?

Rechtsanwalt Thomas Hollweck

Ihr Verbraucheranwalt in Berlin

 

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Information zu diesem Artikel

 

Dieser Blog-Artikel stellt einen Tatsachenbericht aus dem Kanzleialltag dar, mit entsprechender rechtlicher Würdigung im Anschluss an die Fallschilderung. Es handelt es sich dabei um die Rechtsansicht der Kanzlei Hollweck. Der Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Wie in jeder Publikation können sich auch hier Fehler oder Unvollständigkeiten eingeschlichen haben. Bei Fragen oder Anmerkungen zu diesem Artikel bitte ich daher um Beachtung der Hinweise im Impressum und um eine Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Hollweck. Rechtsanwalt Thomas Hollweck wird sich dann umgehend um Ihr Anliegen kümmern. 

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