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23. Februar 2026

Ungewolltes Vertragsangebot der GMS AG (Finora Finance) für die Vermittlung einer Finanzsanierung

Einer meiner Mandanten war im Internet auf der Suche nach einem Kredit. Versehentlich stellte er dabei einen Antrag für die Vermittlung einer Finanzsanierung über die GMS AG (Finora Finance). Das bemerkte er erst, als er das Angebot für einen Vermittlungsvertrag erhielt. Was kann er nun tun?

 

Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck

Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht

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Erhält man plötzlich ein Angebot für einen eigentlich ungewollten Vertrag, so kommt es natürlich zu zahlreichen rechtlichen Fragestellungen. Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Beispielfall aus dem Kanzleialltag vorstellen, der sich im Zusammenhang mit der GMS AG (Finora Finance) aus Zürich in der Schweiz ereignet hat.

 

Die GMS AG (Finora Finance) macht plötzlich ein Vertragsangebot für die Vermittlung einer Finanzsanierung

Einer meiner Mandanten war im Internet auf der Suche nach einem Kredit und stellte hierzu bei verschiedenen Kreditvermittlungsportalen und Institutionen einen Anfrage. Sein Ziel war die Auszahlung eines Geldbetrags in Höhe von 50.000 Euro auf sein Konto.

 

Statt einer solchen Darlehenszusage erhielt mein Mandant plötzlich ein Schreiben der Global Marketing Service AG (GMS AG) aus Zürich in der Schweiz. Dieses Schreiben war mit „Finora Finance“ übertitelt.

 

In dem Schreiben teilte die GMS AG mit, dass mein Mandant nun den von ihm beauftragten Vertrag zur Abwicklung seiner Verbindlichkeiten von der privaten Finazsanierunggesellschaft erhalten werde. Zudem teilte die GMS AG mit, dass die Regulierungssumme der Betrag von 50.000 Euro sei, und benannte die hierzu notwendige Laufzeit über 96 Monate und die zu zahlende monatliche Rate über 612,76 Euro.

 

Mein Mandant wollte aber in keinster Weise die Vermittlung für einen Vertrag zur Finanzsanierung. Sein Ziel lag alleine darin, den gewünschten Darlehensbetrag auf sein Konto ausgezahlt zu erhalten. Eine Finanzsanierung, die sich um seine Schulden kümmert etc., wurde von ihm nicht benötigt. Er hatte seines Wissens dazu auch keine Vermittlung in Auftrag gegeben. Was kann er nun tun?

 

Wie ist die Vorgehensweise in einem solchen Fall?

Wenn Sie ein Angebot für einen ungewollten Vertrag erhalten haben, so ist der wichtigste Rat, dieses Angebot nicht anzunehmen, indem Sie keine Annahmeerklärung abgeben.

 

Denn in rechtlicher Hinsicht kommt nach deutschem Recht ein Vertrag immer nur dann zustande, wenn beide Seiten (hier: Kunde und Unternehmen) zwei „übereinstimmende Willenserklärungen“ abgeben. Das heißt, wenn Ihnen ein Unternehmen ein Angebot unterbreitet, dann müssen Sie dieses erst annehmen, um mit dem Unternehmen einen Vertrag abzuschließen. Nehmen Sie das Angebot nicht an, so kommt kein Vertrag zustande. 

 

Liegt wie in dem hier gezeigten Fall ein Vertragsangebot der GMS AG (Finora Finance) zur Vermittlung einer Finanzsanierung vor, und wollten Sie ein solches Angebot nicht, so erklären Sie nicht die Annahme des Vertragsangebots.

 

Stattdessen können Sie der GMS AG (Finora Finance) mitteilen, dass Sie sich beispielsweise in einem Irrtum befanden und einen solchen Vermittlungsvertrag nicht wünschen. 

 

Eine mögliche Musterformulierung wäre z.B.: „Haben Sie vielen Dank für Ihr Angebot vom (Datum). Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich dieses nicht annehmen möchte. Ich war auf der Suche nach einem Kredit über (Betrag), also nach der Auszahlung dieses Geldbetrags auf mein Konto. Ich habe nicht nach einer Finanzsanierungoder deren Vermittlung o.ä. gesucht. Insofern habe ich mich bzgl. Ihrer Dienstleistung in einem Irrtum befunden, da diese nicht die von mir gesuchte ist.“

 

Da es sich um die Ablehnung eines Angebots handelt, können Sie Ihre Mitteilung unkompliziert per E-Mail an die GMS AG (Finora Finance) schicken. Eine Zusendung per Einschreiben oder per Fax ist nicht erforderlich, da keine Fristen gewahrt werden müssen und ein Zugangsnachweis bei einer Angebotsablehnung nicht erforderlich ist. 

 

Kostenlose Erstanfrage zur GMS AG / Finora Finance

Sollten Sie bei Ihrem Anliegen rechtliche Unterstützung benötigen, so können Sie sich gerne an die Kanzlei Hollweck wenden. Ich habe bereits zahlreiche Fälle im Bereich der Vermittlung von Krediten, Schuldenregulierungen und Finanzsanierungen bearbeitet und kenne daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.

 

Weitere Informationen zur Erstanfrage:

 

Kontakt Kanzlei Hollweck – Erstanfrage

 

Gerne können Sie mir das Ihnen zugegangene Schreiben der Vermittlungsfirma zur unverbindlichen Überprüfung als PDF oder Foto im E-Mail-Anhang mitschicken. Zudem bitte ich um eine kurze Schilderung, was bei Ihnen genau geschehen ist. Ich schaue mir das dann gerne an und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann.

 

Rechtsanwalt Thomas Hollweck

Ihr Verbraucheranwalt in Berlin

 

 

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Wichtige Information zu diesem Artikel

 

Dieser Blog-Artikel stellt einen Tatsachenbericht aus dem Kanzleialltag dar, mit entsprechender rechtlicher Würdigung im Anschluss an die Fallschilderung. Es handelt es sich dabei um die Rechtsansicht der Kanzlei Hollweck. Der Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Wie in jeder Publikation können sich auch hier Fehler oder Unvollständigkeiten eingeschlichen haben. Bei Fragen oder Anmerkungen zu diesem Artikel bitte ich daher um Beachtung der Hinweise im Impressum und um eine Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Hollweck. Rechtsanwalt Thomas Hollweck wird sich dann umgehend um Ihr Anliegen kümmern.

 

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