Einer meiner Mandanten war im Internet auf der Suche nach einem Kredit. Versehentlich stellte er dabei einen Antrag für die Vermittlung einer Finanzsanierung über die FinXpress direkt GmbH. Das bemerkte er erst, als er das Angebot für einen Vermittlungsvertrag erhielt. Was kann er nun tun?
Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht
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Erhält man plötzlich ein Angebot für einen eigentlich ungewollten Vertrag, so kommt es natürlich zu zahlreichen rechtlichen Fragestellungen. Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Beispielfall aus dem Kanzleialltag vorstellen, der sich im Zusammenhang mit der FinXpress direkt GmbH aus Leipzig ereignet hat.
Angebot der FinXpress direkt GmbH für die Vermittlung einer Finanzsanierung
Einer meiner Mandanten war im Internet auf der Suche nach einem Kredit über einen Betrag zwischen 10.000 Euro und 15.000 Euro. Er hatte im letzten Jahr ein Restaurant übernommen und benötigte hierfür diesen Geldbetrag. Daher registrierte er sich auf verschiedenen Seiten im Internet, um ein entsprechendes Angebot zu erhalten.
Plötzlich erhielt er jedoch kein Angebot für einen Kredit, sondern per E-Mail ein Angebot für die Vermittlung einer Finanzsanierung. Dieses Angebot kam per E-Mail von der FinXpress direkt GmbH aus Leipzig. Im Titel der E-Mail stand „Ihr Antrag zur Vermittlung des Kontakts zur Gelegenheit zum Abschluss einer Finanzsanierung über 14.000 Euro“.
In dieser E-Mail stellte sich die FinXpress direkt GmbH zunächst vor und beschrieb sich u.a. als ein Unternehmen, das ein „unabhängiger und internationaler Dienstleister“ ist, „der sich auf Kunden mit finanziellen Herausforderungen spezialisiert hat“.
Weiter schrieb die FinXpress direkt GmbH, dass der Antrag auf 14.000 Euro nun umgehend geprüft werde. Hierzu würden noch bestimmte Unterlagen von meinem Mandanten benötigt, welche in der Folge aufgelistet wurden.
Nach kurzer Zeit erhielt mein Mandant eine weitere E-Mail, in der ein konkretes Angebot unterbreitet wurde. In dem Schreiben stand, dass der Antrag meines Mandanten inzwischen erfolgreich geprüft wurde und sich nun ein Vertragspartner gefunden habe, der die von meinem Mandanten gewünschte Finanzsanierung übernehme. Dann wurde die monatlich zu zahlende Rate genauer beschrieben, als auch die Laufzeit dieser Ratenzahlung.
Schließlich teilte die FinXpress direkt GmbH mit, dass ihre Gebühr bei einem Betrag von 1.085 Euro läge, wenn mein Mandant das Angebot annehmen würde.
Die FinXpress direkt GmbH schrieb weiter in ihrer E-Mail, dass das von ihr unterbreitete Angebot der Regulierung bestehender Schulden aus eigenen Mitteln diene und keine Zurverfügungstellung eines Kredits beinhalten würde.
Erst jetzt bemerkte mein Mandant, dass er sich anscheinend unbemerkt und ungewollt auf einer Seite für die Vermittlung einer Finanzsanierung über eine Schuldensumme von 14.000 Euro registriert hatte. Eine solche benötigte er aber nicht, sondern die Auszahlung eines Kredits über 14.000 Euro. Was kann mein Mandant nun unternehmen?
Wie ist die Vorgehensweise in einem solchen Fall?
Wenn Sie ein Angebot für einen ungewollten Vertrag erhalten haben, und Sie die Leistung aus diesem Vertrag derzeit nicht benötigen, so ist der wichtigste Rat, dieses Angebot nicht anzunehmen.
Denn in rechtlicher Hinsicht kommt nach deutschem Recht ein Vertrag immer nur dann zustande, wenn beide Seiten (hier: Kunde und Unternehmen) zwei „übereinstimmende Willenserklärungen“ abgeben. Das heißt, wenn Ihnen ein Unternehmen ein Angebot unterbreitet, dann müssen Sie dieses erst annehmen, um mit dem Unternehmen einen Vertrag abzuschließen. Nehmen Sie das Angebot nicht an, so kommt kein Vertrag zustande.
Liegt wie in dem hier gezeigten Fall ein Vertragsangebot der FinXpress direkt GmbH vor, und wollten Sie ein solches Angebot nicht, so erklären Sie nicht die Annahme des Vertragsangebots.
Stattdessen können Sie der FinXpress direkt GmbH mitteilen, dass Sie sich beispielsweise in einem Irrtum befanden und einen solchen Vermittlungsvertrag nicht wünschen.
Eine mögliche Musterformulierung wäre z.B.: „Haben Sie vielen Dank für Ihr Angebot vom (Datum). Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich dieses nicht annehmen möchte. Ich war auf der Suche nach einem Kredit über (Betrag), also nach der Auszahlung dieses Geldbetrags auf mein Konto. Ich habe nicht nach einer Finanzsanierung o.ä. gesucht. Insofern habe ich mich bzgl. Ihrer Dienstleistung in einem Irrtum befunden, da diese nicht die von mir gesuchte ist.“
Da es sich um die Ablehnung eines Angebots handelt, können Sie Ihre Mitteilung unkompliziert per E-Mail an die FinXpress direkt GmbH schicken. Eine Zusendung per Einschreiben oder per Fax ist nicht erforderlich, da keine Fristen gewahrt werden müssen und ein Zugangsnachweis bei einer Angebotsablehnung nicht erforderlich ist.
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Sollten Sie bei Ihrem Anliegen rechtliche Unterstützung benötigen, so können Sie sich gerne an die Kanzlei Hollweck wenden. Ich habe bereits zahlreiche Fälle im Bereich der Vermittlung von Krediten, Schuldenregulierungen und Finanzsanierungen bearbeitet und kenne daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.
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Gerne können Sie mir das Ihnen zugegangene Schreiben der Vermittlungsfirma zur unverbindlichen Überprüfung als PDF oder Foto im E-Mail-Anhang mitschicken. Zudem bitte ich um eine kurze Schilderung, was bei Ihnen genau geschehen ist. Ich schaue mir das dann an und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann.
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Ihr Verbraucheranwalt in Berlin
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Wichtige Information zu diesem Artikel
Dieser Blog-Artikel stellt einen Tatsachenbericht aus dem Kanzleialltag dar, mit entsprechender rechtlicher Würdigung im Anschluss an die Fallschilderung. Es handelt es sich dabei um die Rechtsansicht der Kanzlei Hollweck. Der Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Wie in jeder Publikation können sich auch hier Fehler oder Unvollständigkeiten eingeschlichen haben. Bei Fragen oder Anmerkungen zu diesem Artikel bitte ich daher um Beachtung der Hinweise im Impressum und um eine Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Hollweck. Rechtsanwalt Thomas Hollweck wird sich dann umgehend um Ihr Anliegen kümmern.