Eine meiner Mandantinnen erhielt eine Zahlungsaufforderung für einen Vertrag mit der Kreditchamp LLC. Meiner Mandantin war ein solcher Vertragsschluss jedoch unbekannt. Was kann sie tun?
Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht
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Erhält man eine Forderung einer unbekannten Firma und kann sich nicht an einen Vertragsabschluss mit dieser erinnern, so kommt es natürlich zu zahlreichen rechtlichen Fragestellungen. Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Beispielfall aus dem Kanzleialltag vorstellen, der sich im Zusammenhang mit der Kreditchamp LLC aus Buckinghamshire ereignet hat.
Forderung der Kreditchamp LLC für eine Mitgliedschaft auf „kreditchamp.com“
Eine meiner Mandantinnen erhielt Anfang März 2026 plötzlich per E-Mail eine Zahlungserinnerung, die groß mit dem Titel „Kreditchamp“ überschrieben war. Im ersten Satz dieser E-Mail wurde meine Mandantin sogleich darauf hingewiesen, dass bei „kreditchamp.com“ noch eine offene Rechnung bestehen würde.
Meiner Mandantin war dieses Onlineportal „Kreditchamp“ jedoch vollständig unbekannt. Sie kannte diesen Namen nicht, und konnte sich nicht daran erinnern, darauf eine Mitgliedschaft vereinbart zu haben.
Diese in der E-Mail angesprochene Internetseite „kreditchamp.com“ wird von der Kreditchamp LLC betrieben, die ihren Sitz unter der Adresse „63-65 Woodside Road Amersham, HP6 6AA, Buckinghamshire, United Kingdom“ hat. Das ist im Nord-Westen von London.
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In der E-Mail hieß es weiter, dass meine Mandantin anscheinend eine Bestellung über diese Internetseite getätigt habe, die dafür anfallende Zahlung aber bislang nicht an die Firma Kreditchamp LLC geleistet habe. Laut der Firma sei das ursprüngliche Zahlungsziel nun überschritten.
Der E-Mail lag ein PDF bei, in dem die Zahlungserinnerung konkretisiert wurde. Die Kreditchamp LLC teilte darin mit, wann genau die Bestellung getätigt wurde, unter welcher Kundennummer, mit welcher Wohnanschrift und unter welcher IP-Adresse. In der Mahnung wurde sogar die Handynummer meiner Mandantin genannt.
Schließlich stellte die Kreditchamp LLC einen Betrag in Höhe von 74,50 Euro zur Zahlung auf. Dies sei die „Inserationsgebühr“ für ein bestimmtes Projekt. Zudem stand oben rechts auf der Mahnung "Mitgliedschaft auf kreditchamp.com".
Meine Mandantin hatte ein solches Projekt aber nie gestartet, ihr war trotz dieses Mahnungs-PDFs der Name der Firma nach wie vor vollständig unbekannt, auch deren Homepage „kreditchamp.com“. Sie konnte sich nicht erklären, was sie dort bestellt haben sollte.
Schaut man sich die Internetseite an, so liest man dass die Kreditchamp LLC anscheinend Kredite im Wege des Crowdfundig vermittelt. So heißt es dort:
„Ob institutionelle oder private Anleger, wir bieten den direkten Weg zum Geld, ohne dabei auf umständliche und auch kostspielige Zwischenstationen zurückgreifen zu müssen. In unserem Netzwerk privater und institutioneller Kreditgeber finden wir garantiert den passenden finanziellen Partner für Sie und Ihr Projekt. Vom Kreditnehmer über das Crowdfunding zum Kreditgeber für den einmaligen Sofort-Kredit! Crowdfunding ist der direkte Weg zu Ihrem Schufa-freien Kredit mit Sofortzusage.“
Eine solche Kreditvermittlung per Crowdfunding hatte meine Mandantin aber nie in Auftrag gegeben. Zudem würde sie niemals eine Kreditanfrage bei einer Firma in England stellen.
Die Zahlungsaufforderung gab weiter an, dass meine Mandantin bei Nichtzahlung mit weiteren Kosten in Höhe von 254,07 Euro für Anwaltskosten rechnen müsse, sowie mit Gerichtskosten in Höhe von 105,00 Euro.
Schließlich wurde meine Mandantin zur Überweisung des Gesamtbetrags auf die im Schreiben angegebene Bankverbindung aufgefordert, unter Angabe der von der Kreditchamp LLC vergebenen Rechnungsnummer.
Was kann meine Mandantin nun tun? Muss sie die Forderungen der Kreditchamp LLC bezahlen? Wie kann sie den nun an sie gerichteten Forderungen widersprechen?
Wie ist die rechtliche Vorgehensweise in einem solchen Fall?
Wenn Sie eine Zahlungserinnerung der Kreditchamp LLC erhalten haben, die in Ihren Augen unberechtigt ist, so sollte dieser Forderung zunächst widersprochen werden. Durch den Widerspruch wird der Kreditchamp LLC mitgeteilt, dass Sie das Zahlungsverlangen aus der Ihnen übersandten Mahnung bestreiten. Die Kreditchamp LLC hat dann die Möglichkeit, auf Ihren Widerspruch einzugehen und den gesamten Vorgang zu überprüfen.
Ein solcher Widerspruch ist sehr wichtig, da nur dadurch die Firma Kenntnis erlangt, dass Sie nicht mit der Forderung einverstanden sind. Denn bis zum Zeitpunkt Ihres Widerspruchs geht das Unternehmen davon aus, dass alles seine Richtigkeit hat.
Schriftlicher Widerspruch: Immer dann, wenn eine in Ihren Augen zunächst unberechtigt erscheinende Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, ist es wichtig, dass Sie schriftlich dagegen vorgehen. Rufen Sie nicht an, denn telefonische Widersprüche sind später nur schwer nachweisbar.
Ich empfehle für das erste Widerspruchsschreiben ein Einschreiben mit Rückschein, sowie zusätzlich den Versand Ihres Schreibens per E-Mail. Verfügen Sie über ein Faxgerät oder ein Onlinefax, so schicken Sie der Gegenseite Ihren Widerspruch gegen die Forderung auch per Fax. Durch den mehrfachen Versand ist sichergestellt, dass die Gegenseite Ihr Schreiben tatsächlich erreicht.
Hat die Firma ihren Sitz jedoch außerhalb Deutschlands, so wie hier die Kreditchamp LLC in England, so kann ein Einschreiben sehr teuer werden. Um diese Kosten zu vermeiden, kann in einem solchen Fall zunächst ein Widerspruch per E-Mail geäußert werden. Eine solche Widerspruchs-E-Mail senden Sie bitte dreimalig im Abstand von mindestens zehn Minuten an die Gegenseite.
Bitte lesen Sie zum genauen Vorgehen beim Einlegen eines Forderungswiderspruchs meinen ausführlichen Ratgeber rund um das Thema „Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung“. Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können.
Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Forderungswiderspruch
Aufforderung zum Vertragsnachweis: Schreibt die Kreditchamp LLC in ihrer Zahlungserinnerung, dass ein Vertrag bestehen würde, legt aber keine Vertragsunterlagen bei, so sollte dieser Vertrag zunächst nachgewiesen werden. Konkret kann die Kreditchamp LLC dazu aufgefordert werden, den Vertrag zu beweisen. Denn erst wenn eine vertragliche Grundlage nachgewiesen ist, kann auf dieser Grundlage eine Forderung gegen Sie geltend gemacht werden.
Aufforderung zum Rechnungsnachweis: Erging bislang keine Rechnung von der Kreditchamp LLC, sondern nur eine Zahlungserinnerung, so sollte eine solche Rechnung zunächst nachgewiesen werden. Denn Rechnungen gehen Mahnungen in der Regel immer vorausgehen.
Erklärung des Widerrufs: Wenn es sich um einen für Sie unbekannten Vertrag mit der Kreditchamp LLC handelt, können Sie im selben Widerspruchsschreiben den „Widerruf“ des Vertragsschlusses erklären. Ein Widerruf beseitigt den Vertrag von Anfang an, wenn dessen rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, und Sie werden so gestellt, als ob Sie nie einen Vertrag geschlossen haben. Möglich ist ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt einer deutlich gestalteten ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Liegt ein unbekannter Vertrag vor, so haben Sie möglicherweise bislang keine Widerrufsbelehrung erhalten. In einem solchen Fall ist der Widerruf eventuell sogar ein Jahr und 14 Tage lang möglich, wenn die rechtlichen Gegebenheiten dazu vorliegen.
Ausspruch der Anfechtung: Schließlich kann in derartigen Fällen immer auch geprüft werden, ob der Vertrag mit der Kreditchamp LLC durch eine Anfechtung zunichte gemacht werden kann. Liegt ein kostenpflichtiger Vertrag vor, obwohl Sie Ihres Wissens nach keinen Vertrag oder vielleicht nur einen kostenfreien Vertrag eingegangen sind, so kann es sein, dass Sie sich in einem Irrtum befanden und sich vielleicht irrtümlich oder versehentlich an einer Stelle im Internet o.ä. registriert haben. Dann besteht die Möglichkeit, wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, eine Anfechtung des Vertrags auszusprechen.
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Haben Sie eine Rechnung, Zahlungserinnerung oder Mahnung der Kreditchamp LLC erhalten, die Sie sich nicht erklären können oder die in Ihren Augen möglicherweise fehlerhaft ist, so können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.
Lassen Sie mir einfach per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Durch eine solche Erstanfrage entsteht kein Mandatsverhältnis und keine Gebühren.
Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Fälle im Bereich unbekannter Vertragsabschlüsse erfolgreich bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.
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Gerne können Sie mir die Ihnen zugegangene Rechnung oder Mahnung der Kreditchamp LLC zur unverbindlichen Überprüfung als PDF im E-Mail-Anhang mitschicken.
Hilfreiche Informationen im Rahmen einer Erstanfrage:
Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage per E-Mail an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens.
- Welche Forderungen macht die Kreditchamp LLC gegen Sie geltend?
- Ist Ihnen ein Vertrag mit der Kreditchamp LLC bekannt?
- Sind diese Forderungen in Ihren Augen berechtigt oder unberechtigt?
- Haben Sie die Forderungen schon bezahlt?
- Haben Sie den Forderungen bereits schriftlich widersprochen?
- Wurde eine Abbuchung von Ihrem Konto oder Ihrer Kreditkarte vorgenommen?
- Haben Sie diese Abbuchung rückgängig machen können?
- Haben Sie bereits eine Mahnung eines Inkassounternehmens erhalten? Falls ja, welche Forderung stellt das Inkassobüro an Sie?
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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Wichtige Information zu diesem Artikel
Dieser Blog-Artikel stellt einen Tatsachenbericht aus dem Kanzleialltag dar, mit entsprechender rechtlicher Würdigung im Anschluss an die Fallschilderung. Es handelt es sich dabei um die Rechtsansicht der Kanzlei Hollweck. Der Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Wie in jeder Publikation können sich auch hier Fehler oder Unvollständigkeiten eingeschlichen haben. Bei Fragen oder Anmerkungen zu diesem Artikel bitte ich daher um Beachtung der Hinweise im Impressum und um eine Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Hollweck. Rechtsanwalt Thomas Hollweck wird sich dann umgehend um Ihr Anliegen kümmern.
