Mein Mandant erhielt eine Mahnung von Tework. Darin wurde er zur Zahlung von 140 Euro für eine in Anspruch genommene telefonische Dienstleistung aufgefordert. Mein Mandant kann sich an eine solche Dienstleistung aber nicht erinnern. Was kann er nun tun?
Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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Erhält man eine Forderung einer unbekannten Firma und kann sich nicht an einen Vertragsabschluss mit dieser erinnern, so kommt es natürlich zu zahlreichen rechtlichen Fragestellungen. Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Beispielfall aus meinem Kanzleialltag vorstellen, der sich im Zusammenhang mit Tework ereignet hat. Tework ließ meinem Mandanten eine Mahnung für telefonische Dienstleistungen zukommen, welche mein Mandant aber nie in Anspruch genommen hatte.
Forderung von Tework für angebliche Telefonate mit dem Handy
Einer meiner Mandanten erhielt im Dezember 2023 unerwartet ein Mahnschreiben der Firma „Tework“. In dieser Mahnung teilte Tework mit, dass mein Mandant angeblich eine „Rechnung für in Anspruch genommene Telefonsexdienstleistungen“ nicht bezahlt habe.
Die Rechnung sei vom Juli 2023 und die Dienstleistung wäre laut Tework über die Mobilfunknummer meines Mandanten geführt worden. Hierzu gab Tework die Handynummer meines Mandanten an, welche tatsächlich korrekt war.
Tework fügte eine Übersicht anbei, aus der sich ergab, dass mein Mandant angeblich im Juli 2023 an einem einzigen Tag früh um sieben Uhr mehrfach von seinem Handy aus eine bestimmte andere Handynummer angerufen haben sollte. Diese Anrufe sollte mein Mandant angeblich im Abstand von nur wenigen Minuten bzw. sogar nur wenigen Sekunden getätigt haben.
In dem Mahnschreiben forderte Tework nun einen Betrag in Höhe von 140 Euro zur Zahlung. Diese 140 Euro sollten innerhalb von acht Tagen auf eine von Tework benannte Bankverbindung in der Tschechischen Republik überwiesen werden.
Als Verwendungszweck sollte mein Mandant die von Tework angegebene Rechnungsnummer angeben. Möglich sei laut Tework auch eine Zahlung in bar per Einschreiben an die von Tework angegeben Adresse „Box 175, Olsanska 38/9, 13000 Praha“.
Bei Nichtzahlung würden meinem Mandanten laut Tework weitere Kosten entstehen. Zudem wäre die Anonymität nicht mehr gewährleistet.
Nach kurzer Zeit erhielt mein Mandant ein weiteres Schreiben, diesmal von „Allround Forderungsmanagement“. In diesem Schreiben forderte Allround Forderungsmanagement meinen Mandanten dazu auf, einen Betrag in Höhe von 285 Euro zu überweisen, ebenfalls auf eine Bankverbindung in der Tschechischen Republik. Als Verwendungszweck für die Überweisung gab Allround Forderungsmanagement aber eine andere Rechnungsnummer als Tework an.
In diesem Mahnschreiben teilte Allround Forderungsmanagement mit, dass es sich bei der Mahnung um eine „Übergabe an die Rechtsabteilung“ handeln würde. Eine Bezugnahme auf die vorherige Forderung von Tework fand jedoch nicht statt.
Mein Mandant konnte sich an die von Tework angegebene telefonische Dienstleistung vom Juli 2023 nicht erinnern. Er hätte niemals eine solche Leistung in Anspruch genommen, schon gar nicht zu diesem Preis. Ihm war sowohl der Name „Tework“ unbekannt, als auch der Name „Allround Forderungsmanagement“.
Was kann mein Mandant nun tun? Wie kann gegen eine solche als unberechtigt erscheinende Forderung von Tework vorgegangen werden?
Wie ist die rechtliche Vorgehensweise?
Haben Sie eine Rechnung für eine telefonische Dienstleistung von Tework erhalten, die Sie Ihrer Erinnerung nach nicht in Anspruch genommen haben, so sollten Sie gegen die Zahlungsaufforderung zunächst schriftlich Widerspruch einlegen. Teilen Sie Tework mit, dass Sie die abgerechnete Dienstleistung nicht zuordnen können, und Ihnen ein solcher Vertrag vollständig unbekannt ist. Bitten Sie dann Tework um einen Nachweis der Dienstleistung, als auch des Vertrags.
Immer die Seite, die eine kostenpflichtige Leistung behauptet, ist dazu verpflichtet, diese nachzuweisen. Ebenso verhält es sich mit einem unbekannten Vertrag. Behauptet Tework, dass ein Vertrag über eine telefonische Dienstleistung geschlossen wurde, dann muss Tework diesen Vertrag nachweisen. Sie selbst sind zu keinen Nachweisen verpflichtet, da nicht Sie den Vertrag und die Leistung behaupten, sondern Tework.
Im Bereich der telefonischen Dienstleistung ist die Erbringung eines Nachweises für die Leistung und für den vorherigen Vertragsabschluss natürlich schwierig. Diese könnte beispielsweise darin bestehen, dass die Gegenseite eine telefonische Aufzeichnung vorlegt, in der zu hören ist, dass Sie bewusst und gewollt mit dem Dienstleister telefoniert haben und sowohl die Leistung als auch die Kosten kennen und anerkennen. Ein solche Audioaufzeichnung könnte Ihnen z.B. per E-Mail im MP3-Format zugeschickt werden.
Grundsätzlich müssen Sie sich aber keine Sorgen darüber machen, wie die Gegenseite den Vertrag und die Leistung nachweist. Denn diese ist dazu verpflichtet, sich darum zu kümmern. Man muss hierbei bedenken, dass eine Firma, die telefonische Dienstleistungen im Bereich Erwachsenenservice bzw. Telefonsex anbietet, sich dessen bewusst ist, dass die Nachweisbarkeit schwierig ist. Sie sollte daher bereits im Vorfeld Sorge dafür tragen, dass im Falle des Bestreitens der Leistung und des Vertrags eine Nachweismöglichkeit gegeben ist.
Kann Tework die Leistung und den Vertrag nicht nachweisen, so sind Sie zu keinen Zahlungen verpflichtet. Sie können dann zum einen die sog. „Einrede der Nichtleistung“ vortragen, die besagt, dass Sie zu keinen Zahlungen verpflichtet sind, wenn Sie keine Leistung erhalten haben. Ist kein Vertragsnachweis möglich, so können Sie zum anderen die rechtliche Einwendung des fehlenden Vertragsschlusses erheben.
Welche Musterformulierung kann ich verwenden?
Werden Sie mit einer Rechnung für telefonische Dienstleistungen konfrontiert, die Sie sich nicht erklären können, so könne Sie gerne den folgenden Mustertext für einen Widerspruch gegen die Mahnung von Tework nutzen:
„Sie haben mir eine Rechnung vom (Datum) über (Betrag) zukommen lassen. Ich kann mich jedoch an die von Ihnen abgerechnete telefonische Dienstleistung nicht erinnern. Ich bitte Sie daher um einen Nachweis, welche Dienstleistung das konkret war.
Zudem bitte ich Sie um den Nachweis eines zugrundeliegenden Vertrags, aus dem sich deutlich ergibt, dass mir die genaue Dienstleistung und deren konkrete Kosten benannt wurden.
Sollte Ihnen ein Nachweis der Leistung nicht möglich sein, so erhebe ich bereits jetzt rein vorsorglich die Einrede der Nichtleistung, da Sie ohne Leistungserbringung zu keinen Forderungen berechtigt sind.
Können Sie keinen Vertrag nachweisen, so mache ich Sie bereits jetzt darauf aufmerksam, dass Sie ohne eine vertragliche Grundlage kein Recht besitzen, Rechnungen oder Mahnungen gegen mich geltend zu machen.“
Wie widerspreche ich einer Forderung konkret?
Immer dann, wenn eine in Ihren Augen zunächst unberechtigt erscheinende Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, ist es wichtig, dass Sie schriftlich dagegen vorgehen. Rufen Sie nicht an, denn telefonische Widersprüche sind später nur schwer nachweisbar.
Ich empfehle für das erste Widerspruchsschreiben ein Einschreiben mit Rückschein, sowie zusätzlich den Versand Ihres Schreibens per E-Mail. Verfügen Sie über ein Faxgerät oder ein Onlinefax, so schicken Sie der Gegenseite Ihren Widerspruch gegen die Forderung auch per Fax. Durch den mehrfachen Versand ist sichergestellt, dass die Gegenseite Ihr Schreiben auch tatsächlich erreicht.
Informationen über das genaue Vorgehen zum Einlegen eines Forderungswiderspruchs finden Sie im ausführlichen Online-Ratgeber der Rechtsanwaltskanzlei Hollweck rund um das Thema „Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung“. Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können.
Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Forderungswiderspruch
Kostenlose Erstanfrage zu Tework
Haben Sie eine Rechnung oder Mahnung von Tework erhalten, die in Ihren Augen unberechtigt erscheint, so können Sie mir eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen lassen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob ich helfen kann. Durch eine Erstanfrage entstehen keine Kosten.
Weitere Informationen zur Erstanfrage finden Sie hier:
Kontakt Kanzlei Hollweck – Erstanfrage
Gerne können Sie mir die Ihnen zugegangene Rechnung oder Mahnung von Tework zur unverbindlichen Überprüfung als PDF im E-Mail-Anhang mitschicken.
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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Wichtige Information zu diesem Artikel
Dieser Blog-Artikel stellt einen Tatsachenbericht aus dem Kanzleialltag dar, mit entsprechender rechtlicher Würdigung im Anschluss an die Fallschilderung. Bei Fragen oder Anmerkungen zu diesem Artikel bitte ich um Beachtung der Hinweise im Impressum und um eine Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Hollweck. Rechtsanwalt Thomas Hollweck wird sich dann umgehend um Ihr Anliegen kümmern.