Schließt sich eine Person versehentlich aus ihrer Wohnung oder dem Haus aus, kann ein Schlüsseldienst helfen, die zugefallene Tür innerhalb weniger Minuten wieder zu öffnen. Leider nutzen unseriöse Schlüsseldienste diese Notlage aus und erstellen anschließend eine viel zu hohe Rechnung.
Dieser Ratgeber soll Ihnen die wichtigsten Fragen rund um das Thema „Schlüsseldienste“ beantworten und Ihnen Tipps geben, welche Rechnungshöhe Sie von einem Schlüsselnotdienst akzeptieren müssen, wie Sie einer zu hohen Rechnung vom Schlüsseldienst widersprechen können, und was Sie vorab tun können, um nie mit einer überhöhten Schlüsseldienst-Rechnung konfrontiert zu werden.
Die typische Situation
Kommt es tatsächlich einmal zu einer unbeabsichtigten Aussperrung aus der eigenen Wohnung oder dem Haus, so sieht die betroffene Person zunächst einmal mehrere große Fragezeichen vor sich. Was nun? Liegt weder bei der Familie noch bei Freunden ein Ersatzschlüssel, bleibt kaum eine andere Wahl, als einen Schlüsselnotdienst anzurufen.
Dabei fällt die Entscheidung meist auf einen Schlüsseldienst, der in der Nähe seinen Sitz hat. Dieser benennt am Telefon einen bestimmten (meist niedrigen) Preis und verspricht, innerhalb weniger Minuten vor Ort an der verschlossenen Tür zu sein. So schnell erscheint er dann leider doch nicht, sondern oftmals erst nach 60 bis 90 Minuten. Obwohl das Schlüsseldienst-Unternehmen der Anzeige im Telefonbuch nach nicht weit von der verschlossenen Wohnung seinen Sitz hat, benötigt der Schlüsseldiensttechniker eine lange Anreisezeit.
An der Tür angekommen, wird diese kurz begutachtet, nur um dann festzustellen, dass diese nicht ohne Beschädigung geöffnet werden könne. Die ausgeschlossene Person sieht in ihrer Not keine andere Wahl und stimmt dem gewaltsamen Aufbruch des Türschlosses zu. Auf diese Weise kann der Schlüsseldienst-Fachmann die Tür innerhalb von Sekunden öffnen, macht dabei das alte Schloss aber unbrauchbar.
Nach getaner Arbeit stellt der Schlüsseldienst eine sehr hohe Rechnung, der Rechnungsbetrag ist dabei viel höher als der am Telefon genannte Preis. Begründet wird dies damit, dass die Anfahrtszeit sehr lange gewesen war (evtl. musste der Schlüsseldienst-Techniker aus einem anderen Stadtteil herfahren, wo er seinen letzten Einsatz hatte), dass die späte Stunde oder das Wochenende einen Preisaufschlag rechtfertige, dass bestimmtes Spezialmaterial etc. eingesetzt werden musste oder weil die Arbeiten an der Tür besonders schwierig waren. Am Ende hält der Betroffene eine völlig überhöhte Rechnung über mehrere hundert oder sogar tausend Euro in den Händen.
Es stellt sich die Frage, ob eine so hohe Rechnung für den Schlüsselnotdienst immer akzeptiert werden muss, oder ob gegen solche überhöhte Abrechnungen rechtlich vorgegangen werden kann.
Wieviel darf ein seriöser Schlüsseldienst kosten?
Als ganz groben Richtwert können Sie sich merken, dass ein Pauschalpreis für eine normale Türöffnung mit einer typischen Arbeitszeit vor Ort von ca. 15 Minuten unter der Woche während den normalen Arbeitszeiten zusammen mit der Fahrtzeit ungefähr 150 Euro (brutto, inkl. USt) beträgt.
Findet die Türöffnung durch den Schlüsseldienst am Abend oder am Samstag statt, so ist eine Türöffnungspauschale von ca. 200 Euro (brutto) angemessen, an einem Sonntag oder an einem Feiertag müssen Sie mit einer Pauschale von 250 Euro rechnen.
Diese Beträge sind jedoch, wie gesagt, nur grobe Anhaltspunkte, die Sie sich leicht merken können. Die tatsächlich akzeptablen Pauschalen hängen davon ab, ob es sich um eine Türnotöffnung im ländlichen Raum, in größeren Städten, oder in sehr großen Ballungsgebieten handelt.
Welche Beträge verlangen unseriöse Schlüsseldienste?
Leider halten sich einige Schlüsseldienste nicht an die oben aufgezeigten Richtwerte. Hier werden Preise nach freiem Belieben festgesetzt, anscheinend ohne Grenze nach oben. Ich habe es als Rechtsanwalt bereits oft erlebt, dass für eine einfache Türöffnung in Berlin während der normalen Arbeitszeit über 500 Euro verlangt wurden. Manche Notöffnung in der Nacht wurde mit bis zu 1.000 Euro abgerechnet, manchmal sogar darüber. Diese Preise sind für einen Schlüsseldienst natürlich viel zu hoch angesetzt, so dass die Grenze zum „Wucher“ überschritten ist. Derart hohe Schlüsseldienst-Rechnungen müssen Sie nicht bezahlen, hier ist rechtlich Widerspruch möglich.
Wie finde ich einen seriösen Schlüsseldienst?
Befinden Sie sich in einer Notlage, weil Sie soeben die Tür hinter sich ins Schloss gezogen haben und nun nicht mehr in Ihre Wohnung oder in Ihr Haus können, sollten Sie in einem ersten Schritt bei der Polizei anrufen. Der Hintergrund ist der, dass die Polizei bzw. das Landeskriminalamt meist mit fünf oder sechs seriösen Schlüsseldiensten zusammenarbeitet. Bitten Sie die Polizei, Ihnen die Namen dieser Schlüsseldienste zu benennen. Dann können Sie davon ausgehen, dass sie es mit rechtschaffenen Schlüsselnotdiensten zu tun haben.
Kann Ihnen die Polizei keinen Schlüsseldienst benennen, so sind Sie auf eine eigene Recherche angewiesen. Hierzu steht Ihnen entweder das Telefonbuch (bei den Nachbarn) oder das Internet (über das Handy) zur Verfügung. Als erstes sollten Sie die Seite der örtlich zuständigen Handwerkskammer aufrufen und dort nach einem Schlüsselnotdienst suchen. Über die Seite der Handwerkskammer haben Sie die Gewissheit, auf einen eingetragenen und kontrollierten Handwerksbetrieb für Schlüsselnotdienste zu stoßen.
Sollten Sie über die Seiten der Handwerkskammer keinen geeignet erscheinenden Schlüsselnotdienst ausfindig machen können, so sollten Sie bei einer Suche über das Telefonbuch, über die Gelben Seiten oder über das Internet das folgende beachten: Wählen Sie einen Schlüsseldienst, der einen normalen Namen trägt und seine vollständige Adresse ausschreibt. Suchen Sie z.B. in Berlin einen Schlüsselnotdienst, dann wählen Sie ein Unternehmen mit Berliner Adresse und Berliner Telefonnummer. Im Idealfall finden Sie einen Schlüsseldienst in Ihrem Bezirk.
Überprüfen Sie anschließend die Homepage des Dienstes genau, und achten Sie darauf, dass dort ausschließlich eine Berliner Adresse benannt ist, auch im Impressum. Denn oft gibt es unseriöse Schlüsseldienste, die bundesweit tätig sind, nicht aber in jeder Stadt eine eigene Filiale besitzen. Diese Schlüsseldienste geben Scheinadressen an, um einen Sitz direkt vor Ort in Ihrer Stadt vorzutäuschen.
Oder aber es wird eine Telefonnummer aus Ihrer Stadt angezeigt, die über eine Weiterschaltung in eine ganz andere Stadt geleitet wird. In einem solchen Fall müssen Sie mit erhöhten Kosten für eine sehr lange Anreise rechnen, da der Schlüsseldienst-Fachmann dann aus einer anderen Stadt extra herfahren muss.
Ähnlich verhält es sich mit Notdiensten, die sehr große Anzeigen in den Gelben Seiten schalten. Das sind Kosten, die Sie als Kunde über erhöhte Preise beim Türöffnen bezahlen müssen. Unseriös sind außerdem Schlüsseldienste, die extra falsche Namen wählen, um ganz am Anfang des Telefonbuchs zu stehen, als beispielsweise Namen die mit drei „A“s anfangen.
Wie vereinbare ich den Auftrag am Telefon?
Haben Sie einen geeigneten Schlüsselnotdienst gefunden, so setzen Sie sich mit diesem telefonisch in Verbindung. Beschreiben Sie dabei genau, wo Sie wohnen, um welche Tür es sich handelt, und ob diese nur zugefallen ist, oder ob sie abgeschlossen ist, evtl. sogar mit abgebrochenem Schlüssel oder ähnlichen Missgeschicken. Anschließend bitten Sie um die Vereinbarung eines Festpreises.
Was ist zu beachten, wenn der Schlüsseldienst eingetroffen ist?
Ist der Schlüsseldienst-Fachmann endlich bei Ihnen angekommen, so gilt es, die folgenden Punkte genau zu beachten. Damit sind Sie in rechtlicher Hinsicht abgesichert:
Wie bezahle ich die Rechnung vom Schlüsseldienst?
Gerade dann, wenn es um die Bezahlung der Rechnung vom Schlüsselnotdienst geht, ist Vorsicht geboten. Im Folgenden stelle ich Ihnen die möglichen Bezahloptionen vor, und gebe Hinweise, was dabei zu beachten ist:
Welche rechtlichen Mittel habe ich, wenn die Rechnung vom Schlüsseldienst zu hoch ist?
Stellt sich bei einer Überprüfung der Schlüsseldienst-Rechnung heraus, dass die Rechnung viel zu hoch ist, so können Sie gegen die Rechnung rechtlich vorgehen.
Wie gehe ich konkret gegen eine überhöhte Rechnung vor?
Wenn die Rechnung noch nicht bezahlt wurde, so sollten Sie per Einschreiben mit Rückschein einen Widerspruch gegen die Rechnung des Schlüsseldienstes einlegen, und gleichzeitig die Anfechtung erklären. Ich empfehle Ihnen den Versand vorab per Fax und zusätzlich per E-Mail, damit Sie sicher gehen können, dass Ihr Schreiben den Empfänger erreicht.
Gerade bei einer Anfechtung ist es wichtig, dass Sie später beweisen können, dass Ihr Schreiben den Schlüsseldienst tatsächlich erreicht hat. Ein Anruf oder ein einfacher Brief per Post reicht hierfür nicht aus. Der Vorteil bei einem Einschreiben mit Rückschein ist der, dass Sie von der Post einen Benachrichtigungs-Zettel erhalten, auf dem bestätigt ist, dass Ihr Schreiben beim Schlüsseldienst eingegangen ist. Ähnlich verhält es sich bei einem Versand per Fax, wenn Ihr Faxgerät eine Sendeberichtsbestätigung ausdruckt. Diese Bestätigung sagt aus, dass Ihr Fax beim Schlüsseldienst angekommen ist.
Ein Versand per E-Mail oder als PDF im E-Mail-Anhang gibt Ihnen keine Bestätigung, dass die E-Mail eingegangen ist. Dennoch besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass die E-Mail den Schlüsselnotdienst erreicht hat. Um später mit Sicherheit beweisen zu können, dass Ihr Brief den Schlüsseldienst erreicht hat, empfehle ich daher die Versendung auf allen drei Wegen, also vorab als PDF im E-Mail-Anhang, und per Fax, und anschließend per Einschreiben mit Rückschein.
Bitte lesen Sie zum Widerspruch gegen eine zu hohe Rechnung oder Mahnung auch meinen speziell hierfür verfassten Ratgeber zum Rechnungswiderspruch. Sie können die darin enthaltenen Tipps auf den Widerspruch gegen eine zu hohe Schlüsseldienstabrechnung vollständig anwenden.
Musterbrief gegen eine zu hohe Schlüsseldienst-Rechnung, wenn Sie den Betrag noch nicht bezahlt haben:
Absender:
(Vorname, Name)
(Straße, Hausnummer)
(Postleitzahl, Stadt)
An
(Name Schlüsseldienst)
(Straße, Hausnummer)
(Postleitzahl, Stadt)
Per Einschreiben mit Rückschein
Vorab per Fax an: (Faxnummer Schlüsseldienst)
Vorab per E-Mail an: (E-Mail-Adresse Schlüsseldienst)
Auftrag vom (Datum)
Ihre Rechnung (Nummer) vom (Datum) über (Rechnungsbetrag)
Betreff: Widerspruch gegen Ihre Rechnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich Ihrer Rechnung mit der Rechnungsnummer (Nummer) vom (Datum) über (Betrag). Da Ihre Abrechnung unberechtigt ist, werde ich diese nicht bezahlen, bzw. erst dann, nachdem Sie mir eine korrigierte Rechnung haben zukommen lassen.
Es handelte sich bei der Rechnung um die folgende, von Ihnen durchgeführte Leistung: (Nun beschreiben Sie, wann bei Ihnen die Türöffnung vorgenommen wurde, an welchem Wochentag und zu welcher Uhrzeit. Beschreiben Sie kurz die Details des Auftrags, z.B. in welchem Stockwerk Sie wohnen, um welche Tür es sich handelte, wann Sie den telefonischen Auftrag gaben, wann der Mitarbeiter vom Schlüsseldienst eingetroffen ist, und wie lange er gebraucht hat etc.)
Ich begründe meinen Rechnungswiderspruch wie folgt: Sie stellen für Ihre Leistung der Türnotöffnung einen viel zu hohen Rechnungsbetrag aus. Dieser liegt mit (Betrag) mehr als doppelt so hoch als in den vom Bundesverband Metallhandwerk ausgegebenen Richtlinien. Sie haben diesen hohen Preis benannt, weil Sie wussten, dass ich mich aufgrund der verschlossenen Tür in einer Zwangslage befand. In einem solchen Fall ist der Vertrag aufgrund des gesetzlichen Tatbestandes „Wucher“ jedoch als nichtig zu betrachten, das heißt, der Vertrag über die Türnotöffnung gilt als nicht geschlossen. Sie haben damit keine vertragliche Grundlage, um weitere Forderungen an mich zu stellen.
Zudem erkläre ich Ihnen die Anfechtung wegen Täuschung des von mir abgeschlossenen Vertrags über die Türöffnung. Sie haben mir am Telefon einen viel niedrigeren Preis benannt, als Sie nach Durchführung des Auftrags in Rechnung gestellt haben. Hätte ich von Anfang an gewusst, dass Sie eine so hohe Rechnung abrechnen, hätte ich einen anderen Schlüsseldienst beauftragt. Ich habe speziell Ihren Schlüsselnotdienst ausgewählt, da mir der Preis als günstig und angemessen erschien. (Hier benennen Sie noch einmal den Preis, den der Schlüsseldienst Ihnen am Telefon genannt hat, und den Preis, der dann auf der Rechnung festgehalten wurde. Sollte ein Zeuge den am Telefon genannten Preis gehört haben, so benennen Sie diesen namentlich.)
Ich widerspreche Ihren bisherigen und den zukünftigen noch zu erwartenden Forderungen aus dem nun angefochtenen Vertragsverhältnis. Ich werde ohne Korrektur der überhöhten Rechnung keine Zahlungen an Sie leisten, da diese unberechtigt sind. Die Erstattung einer Strafanzeige wegen des Verdachts auf Betrug behalte ich mir ausdrücklich vor.
Selbstverständlich bin ich bereit, einen angemessenen Preis für die von Ihnen erbrachte Leistung zu bezahlen. Hierzu bitte ich Sie um eine Korrektur der Rechnung. Als angemessenen Betrag sehe ich (Betrag) an. (Um den angemessenen Preis herauszufinden, werfen Sie bitte einen Blick in die oben erwähnten Richtlinien des Bundesverbands Metall, die Sie im Internet finden können.)
Ich bitte um schriftliche Stellungnahme innerhalb von drei Wochen ab Erhalt dieses Einschreibens und um Korrektur der Rechnung innerhalb dieses Zeitraums.
Mit freundlichen Grüßen
(Vorname, Name)
(Ort, Datum)
Wie gehe ich vor, wenn ich die Rechnung bereits vollständig an den Schlüsselnotdienst bezahlt habe?
Haben Sie vor Ort nach getaner Arbeit den Betrag sogleich an den Schlüsseldienst-Mitarbeiter in bar bezahlt, obwohl die Rechnung viel zu hoch war, so sollten Sie das zuviel bezahlte Geld zurückfordern. Das gestaltet sich schwieriger, als einer noch nicht bezahlten Rechnung zu widersprechen, ist aber nicht chancenlos.
Sie sollten dem Schlüsselnotdienst deutlich machen, dass der von Ihnen bezahlte Betrag viel zu hoch angesetzt wurde, und hierfür die rechtliche Grundlage fehlt. Wie oben bereits erwähnt, empfehle ich Ihnen, sich schriftlich per Einschreiben mit Rückschein an den Schlüsseldienst zu wenden, und Ihr Schreiben vorab per E-Mail und per Fax zu versenden.
Musterbrief gegen eine überhöhte Schlüsseldienst-Rechnung, wenn Sie den Betrag bereits vollständig bezahlt haben:
Absender:
(Vorname, Name)
(Straße, Hausnummer)
(Postleitzahl, Stadt)
An
(Name Schlüsseldienst)
(Straße, Hausnummer)
(Postleitzahl, Stadt)
Per Einschreiben mit Rückschein
Vorab per Fax an: (Faxnummer Schlüsseldienst)
Vorab per E-Mail an: (E-Mail-Adresse Schlüsseldienst)
Auftrag vom (Datum)
Ihre Rechnung (Nummer) vom (Datum) über (Rechnungsbetrag)
Betreff: Widerspruch gegen Ihre Rechnung
Rückforderung des bereits bezahlten Rechnungsbetrags
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich Ihrer Rechnung mit der Rechnungsnummer (Nummer) vom (Datum) über (Betrag).
Es handelte sich bei der Rechnung um die folgende, von Ihnen durchgeführte Leistung: (Nun beschreiben Sie, wann bei Ihnen die Türnotöffnung vorgenommen wurde, an welchem Wochentag und zu welcher Uhrzeit. Beschreiben Sie kurz die Details des Auftrags, z.B. in welchem Stockwerk Sie wohnen, um welche Tür es sich handelte, wann Sie den telefonischen Auftrag gaben, wann der Mitarbeiter vom Schlüsseldienst eingetroffen ist, und wie lange er gebraucht hat.)
Ich begründe meinen Rechnungswiderspruch wie folgt: Sie stellen für Ihre Leistung der Türnotöffnung einen viel zu hohen Rechnungsbetrag aus. Dieser liegt mit (Betrag) mehr als doppelt so hoch über den vom Bundesverband Metallhandwerk ausgegebenen Richtlinien. Sie haben diesen hohen Preis benannt, weil Sie wussten, dass ich mich aufgrund der verschlossenen Tür in einer Zwangslage befand. In einem solchen Fall ist der Vertrag aufgrund des gesetzlichen Tatbestandes „Wucher“ als nichtig zu betrachten, das heißt, der Vertrag über die Türnotöffnung gilt als nicht geschlossen. Sie haben damit keine vertragliche Grundlage, um das bereits erhaltene Geld einzubehalten.
Zudem erkläre ich Ihnen die Anfechtung wegen Täuschung des von mir abgeschlossenen Vertrags über die Türöffnung. Sie haben mir am Telefon einen viel niedrigeren Preis benannt, als Sie nach Durchführung des Auftrags in Rechnung gestellt haben. Hätte ich von Anfang an gewusst, dass Sie eine so hohe Rechnung abrechnen, hätte ich einen anderen Schlüsseldienst beauftragt. Ich habe speziell Ihren Schlüsselnotdienst ausgewählt, da mir der Preis als günstig und angemessen erschien. (Hier benennen Sie noch einmal den Preis, den der Schlüsseldienst Ihnen am Telefon genannt hat, und den Preis, der dann auf der Rechnung festgehalten wurde. Sollte ein Zeuge den am Telefon genannten Preis gehört haben, so benennen Sie diesen namentlich.)
Selbstverständlich bin ich bereit, einen angemessenen Preis für die von Ihnen erbrachte Leistung für die Türöffnung zu bezahlen. Hierzu bitte ich Sie um eine Korrektur der Rechnung. Als angemessenen Betrag sehe ich (Betrag) an. (Um den angemessenen Preis herauszufinden werfen Sie bitte einen Blick in die oben erwähnten Richtlinien des Bundesverband Metall, welche Sie im Internet finden können.)
Den von mir bereits zuviel bezahlten Betrag bitte ich an mich zurückzuerstatten. (An dieser Stelle können Sie Ihre Bankverbindung für die Rückerstattung angeben.)
Ich bitte um schriftliche Stellungnahme innerhalb von drei Wochen ab Erhalt dieses Einschreibens, um eine Korrektur der Rechnung, als auch um Rückerstattung des zuviel bezahlten Betrags innerhalb dieses Zeitraums.
Sollten Sie die geforderte Rückerstattung nicht vornehmen, so behalte ich mir eine Strafanzeige wegen des Verdachts auf Betrug und die Geltendmachung meiner Forderung im Rahmen eines gerichtlichen Klageverfahrens ausdrücklich vor.
Mit freundlichen Grüßen
(Vorname, Name)
(Ort, Datum)
Welche Vorkehrungen kann ich schon jetzt treffen, um nie einen überteuerten Schlüsselnotdienst in Anspruch nehmen zu müssen?
Suchen Sie sich einen seriösen Schlüsseldienst aus Ihrer Nähe und speichern diesen in Ihrem Mobiltelefon ein. Nutzen Sie dazu Google und geben das Stichwort "Schlüsseldienst" und den Namen Ihrer Stadt ein, also z.B. "Schlüsseldienst Berlin" oder "Schlüsselnotdienst Berlin". Anschließend klicken Sie auf die dann angezeigte Karte von Google Maps. Dort sehen Sie die einzelnen Schlüsseldienst-Betriebe rund um Ihre Wohnadresse. Suchen Sie einen Namen, zu dem es eine Homepage und ein echtes Ladengeschäft gibt. Rufen Sie dann die Homepage auf und rufen direkt im Betrieb an. Fragen Sie nach, ob der Betrieb auch Notöffnungen vornimmt, beispielsweise nachts oder am Wochenende, und was diese kosten. Schildert man Ihnen vernünftige Preise, und gibt es an der angegebenen Stelle tatsächlich ein Ladengeschäft, so können Sie die Telefonnummer in Ihrem Handy abspeichern. Meist gibt es für diese Fälle sogar eine extra Mobilnummer für Notfälle.
Bewährt hat sich auch das Hinterlegen der Telefonnummer außen an der Wohnungstür, z.B. auf einem kleinen Zettel am Türrahmen auf der oberen Kante. Denn hat man doppelt Pech, so bleibt nicht nur der Schlüssel in der verschlossenen Wohnung zurück, sondern auch das Handy. Befindet sich dann die Rufnummer eines seriösen Schlüsseldienstes in Reichweite, ist das Problem der zugefallenen Tür meist schnell gelöst. Ein Nachbar lässt Sie bestimmt kurz dort anrufen.
Haben Sie vertraute Freunde oder Familienmitglieder in der Nähe wohnen, so ist dort die Hinterlegung eines Schlüssels nach wie vor die beste und einfachste Lösung.
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Verbraucheranwalt in Berlin
Wichtiger Hinweis:
Leider kann die Kanzlei Hollweck derzeit aus Kapazitätsgründen
keine Fälle im Bereich Schlüsseldienst bzw. Schlüsselnotdienst annehmen.
Sie können sich bei einem Problem mit einer Schlüsseldienst-Rechnung an Ihre örtlichen Verbraucherzentralen wenden, welche in derartigen Fällen viel Erfahrung haben und gut helfen können. Gerne können Sie diesen Link nutzen:
Rechtsanwalt Thomas Hollweck - Verbraucheranwalt in Berlin -
Bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei
Schwerpunkt Verbraucherrecht und Verbraucherschutz
Abwehr von unberechtigten Forderungen